Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
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Band 11 (1888), Seite 266
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Markthallen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 266. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Markthallen (Version vom 13.01.2024)

[266] Markthallen, s. Markt.


Jahres-Supplement 1890–1891
Band 18 (1891), Seite 599603
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[599] Markthallen (hierzu Tafel „Markthalle in Berlin“), Gebäude zur Abhaltung von Märkten für Lebensmittel und einfache Gebrauchsgegenstände. Während für die Lebensmittelversorgung kleinerer Orte gewöhnliche Wochenmärkte genügen, bedarf es zur Beschaffung der Lebensmittel für Großstädte einer Erweiterung des Zufuhrgebiets. Diese ist ohne Zwischenhandel nicht möglich. Um letztern aber zu regeln und auf das ersprießliche Maß einzuschränken, auch zu verhindern, daß er als Ladenverkauf die Lebensmittel verteuert, sind zweckmäßige Einrichtungen des Marktbetriebes erforderlich, welche eben durch die M. geboten werden. Durch sie wird, von steuerfiskalischen Gesichtspunkten abgesehen, eine Verbesserung der Marktverwaltung ermöglicht; sie bieten nicht nur Käufern und Verkäufern Schutz gegen die Unbilden der Witterung, sondern entziehen auch die Marktwaren den nachteiligen Einwirkungen von Sonne, Frost und Regen und schützen sie so vor Entwertung. Sie gestatten endlich schnellen Umsatz und ununterbrochenen, nicht auf einzelne Tage und Tagesstunden beschränkten Marktbetrieb und ermöglichen eine übersichtliche Aufstellung und damit die wirksame gesundheitspolizeiliche Überwachung der Waren.

Die M. zerfallen in solche für den Groß- und Kleinhandel. Vielfach sind beide Arten Handel in einer Halle vereinigt. Der Großmarkt versorgt sowohl den Kleinmarkt als auch Stadthändler und größere Abnehmer, wie Gastwirte etc. Der Verkauf wird dabei entweder seitens der Verwaltung besorgt, oder er ist, wie z. B. in England, an die Unternehmer und Großverkäufer freigegeben. Im erstern Falle erfolgt der Verkauf fast ausschließlich im Wege öffentlicher Versteigerung, und es ist mit dem Marktbetrieb meist die Erhebung von Steuern verbunden; im zweiten Falle (ebenso wie beim Kleinmarkt, der einer besondern Organisation nicht bedarf) beschränkt sich die Mitwirkung der Verwaltung im wesentlichen auf die Aufrechterhaltung der Ordnung in den M. Von größter Wichtigkeit ist für eine Großmarkthalle das Vorhandensein von unmittelbarer Eisenbahn- und Wasserverbindung. Das Fehlen beider macht sich

[Ξ]

Markthalle.
Inneres der Zentralmarkthalle in Berlin.

[600] z. B. bei den im übrigen aufs großartigste angelegten Pariser Zentralhallen empfindlich fühlbar, bei denen die gesamte Lebensmittelanfuhr des Nachts mittels Fuhrwerks bewirkt werden muß. Wird in der Großmarkthalle auch Kleinhandel getrieben, so ist ihre Lage im Verkehrsmittelpunkt der Stadt oder des größern Stadtbezirks, den sie versorgen soll, erforderlich. Die Kleinmarkthallen liegen wieder in den verkehrsreichsten Mittelpunkten ihrer engern Stadtviertel. Womöglich sind die M. ringsum mit Anfahrtstraßen zu umgeben, doch hat sich auch, wie z. B. in Berlin, eine Anordnung bewährt, bei der die M. aus Kostenrücksichten auf eingebauten Grundstücken errichtet sind und nur auf zwei Seiten Zufahrtstraßen haben. Eine Lage mitten auf freien Plätzen empfiehlt sich ebensowenig wie eine Hindurchführung lebhafter Verkehrsstraßen durch die M.

Die besondere bauliche Konstruktion ist bei den Groß- und Kleinmarkthallen im großen und ganzen dieselbe, der Unterschied liegt im wesentlichen in der innern Einrichtung. Der Großmarkt fordert mehr ungeteilte, von Verkaufständen freizuhaltende Flächen. Daselbst werden in geeigneter Weise die Lagerräume der Großverkäufer abgegrenzt und für diese und die Makler Kontors eingerichtet oder zum wenigsten Schreib- und Verkaufstische aufgestellt. In den Gängen zwischen den Lagerräumen werden Estraden für das sich an den Versteigerungen beteiligende Publikum errichtet. Mit den Eisenbahn- und Schiffsladestellen ebenso wie mit den Lagerkellern sind die Hallenräume durch Treppen oder Rampen und starke Aufzüge verbunden. Beide Arten von Hallen werden zweckmäßig für Fuhrwerk zugänglich gemacht und zum Verwiegen desselben in der Nähe eines Einfahrtsthors mit Zentesimalwage versehen. Bei den Großmarkthallen ist dies unumgänglich nötig. Die Fußboden werden teils in Klinkersteinen oder verschiedenen Arten von Thonfliesen (Mettlacher Platten u. dgl.) hergestellt, teils mit Asphalt belegt und sind gut zu entwässern. Der Gesamtaufbau ist in Eisen und Stein zu errichten. Für die Umfassungswände hat man vielfach Eisenfachwerk angewandt, besser sind zur Vermeidung zu schneller Temperaturausgleiche lediglich steinerne Mauern. Aus demselben Grunde und um bei ruhiger und ausgiebiger Beleuchtung doch die Sonnenstrahlen fernzuhalten, führt man das Tageslicht durch abgeblendete seitliche Oberlichter unter Anwendung von Sheddächern u. dgl. ein, die zugleich eine wirksame Lüftung gestatten. Windfänge sind nicht zu vergessen. Für reichliche Bewässerung durch Laufbrunnen, Zapfhähne etc. ist überall zu sorgen, ebenso für ausgiebige Abendbeleuchtung durch Gas oder elektrisches Licht, auch (elektrische) Uhren dürfen nicht fehlen.

Für den Kleinhandel ist eine Standeinteilung erforderlich, wobei die Abmessungen der Stände je nach den Waren und den örtlichen Gewohnheiten verschieden sind. Die Größe der festen Stände wechselt von 4–10, ja 15 qm Grundfläche; kleinere Standplätze von 1–2 qm werden für Grünwarenhändler u. dgl. in den breitern Gängen durch farbige Linien auf dem Fußboden abgegrenzt. Bei Vereinigung von Groß- und Kleinmarkthallen wird dazu zweckmäßig der breite, zwischen dem Groß- und Kleinverkehr befindliche Fahrweg ausgenutzt. Die Hauptzugänge werden mindestens 3 m, besser 5 m und sogar bis 8 m breit angelegt, die Zwischenwege 2 m und mehr. Es wird sich somit in der Regel eine Achsenteilung der Standreihen von mindestens 6 m ergeben. Die Einrichtung der Stände ist zumeist eine sehr einfache und besteht nur in seitlichen Gitterbrüstungen, höher geführten, mit Regalen versehenen Rückwänden und über diesen einer Vorrichtung zum Anbringen der Firmenschilder. Ihre Vervollständigung mit Verkaufstischen, Stühlen etc. bleibt den Verkäufern überlassen. Mehr ladenartig eingerichtet werden die Stände für den Handel mit Fleisch und Fischen. Die erstern, welche der Übersichtlichkeit der Halle wegen zweckmäßig an deren Umfassungswände gelegt werden, sind vollständige, kleine, in Eisen konstruierte Läden, mit unten hölzernen, oben aus Drahtgeflecht hergestellten Teilungswänden und Verkaufstischen mit Marmorplatte an der Vorderseite sowie ausgestattet mit Fleischaufhängevorrichtungen, einem drehbaren Ausleger zum Anbringen der Schnellwage und einer Vorrichtung zur Aufnahme des Firmenschildes. Die Stände für Flußfische haben mehrfach geteilte Fischbehälter aus weißen Marmorplatten, die mit Drahtgeflechtdeckeln versehen und, um bequem zu den Wasserröhren gelangen zu können, auf Granitwürfeln gelagert sind. Die niedrigen Teilungswände bestehen aus Eisengestellen und Gitterwerk und sind ebenfalls mit Vorkehrungen zur Anbringung der Wagen und Firmenschilder versehen. Die Stände für Seefischhandel haben die gleiche Einrichtung und nur statt der Fischkasten Tische mit Eichenholz- oder Marmorplatten zum Aufstellen der Körbe. Zur Freihaltung der Gänge sind alle Stände etwas über den Hallenfußboden erhöht; die Fischstände werden nach innen entwässert. Zur Aufbewahrung der Marktgüter müssen die M. durchweg Lagerkeller, für Fleisch und Fische auch Eiskeller erhalten, die durch Treppen und Aufzüge mit dem Erdgeschoß zu verbinden sind. Einige dieser Aufzüge dienen zur Beseitigung des Kehrichts während der Marktzeit. Die Einteilung der Keller mit Längs- und Querwänden aus Drahtgeflecht ist ähnlich wie oben in den Hallen; ihre einzelnen Abteilungen erhalten Schiebethürverschlüsse. Bisweilen werden die M. zweigeschossig angelegt, d. h. mit Galerien versehen, die dann gewöhnlich dem Handel mit Hausgerät, Holzwaren u. dgl. dienen. An Nebenräumen sind Zimmer für die Betriebsverwaltung und Marktpolizei, Aborte und Restaurationsräume erforderlich; für die Großhallen treten noch Räume für Güterabfertigung, Zollerhebung und für die Schauämter sowie neben den schon erwähnten Kontors und Lagerräumen Fernsprecheinrichtungen für die Großhändler hinzu.

Unter den europäischen Großstädten haben begreiflicherweise Paris, London und neuerdings auch Berlin die bemerkenswertesten M. aufzuweisen. Die ersten wurden in Paris errichtet; sie reichen dort bis in den Anfang des 13. Jahrh. zurück. Schon im vorigen Jahrhundert befanden sich geschlossene Hallen in dem Stadtviertel, wo jetzt die 1811 durch Napoleon I. gegründeten Halles centrales stehen. Der 1878 vollendete Teil der geplanten Gesamtanlage dieser berühmten M. besteht aus 10 Marktpavillons, die durch 15 m breite bedeckte Straßen untereinander verbunden sind und durch den 31,5 m breiten Boulevard des Halles in eine östliche und westliche Hälfte zerlegt werden. Der östliche Teil (Fig. 1 u. 2, Grundrisse des Erdgeschosses u. des Untergeschosses) wurde 1878 durch Napoleon III. neu eröffnet. Nur seine Abteilungen 3–6 sind vorhanden, die Abteilungen 1 und 2 und die beiden Verwaltungsgebäude, welche die in den Markthallenkomplex hineingezogene Getreidehalle umgeben, harren noch der Ausführung. Der westliche Teil besteht aus 6 Pavillons, von denen [601] zwei den Abteilungen 3 u. 4 und vier den Abteilungen 5 u. 6 der Ostseite an Größe gleichen. Die Gesamtanlage bedeckt eine Grundfläche von etwa 44,000 qm, wovon etwa 25,000 qm auf die ausgeführten 10 Pavillons (ohne Straßen) entfallen. Die Bau- und Grunderwerbskosten betragen rund 50 Mill. Frank, die unmittelbaren Verwaltungskosten jährl. etwa 1,200,000 Fr.; gleichwohl erzielte die Stadt aus Maklergebühren und Platzmiete bereits 1875 einen Reingewinn von 9 Mill. Fr. Die Pariser M. funktionieren trotz des mangelnden Eisenbahnanschlusses vorzüglich. Sie dienen teils dem Großhandel, teils dem Kleinhandel derart, daß die einzelnen Warengruppen in die verschiedenen Pavillons verwiesen sind (vgl. die Abbildung; die in derselben nicht dargestellten Abteilungen enthalten: Abteil. 7. Gemüse und Grünzeug, Einzelverkauf; 8. Früchte, Blumen und Frühgemüse, Einzelverkauf; 9. Butter, Eier und Käse, Großverkauf im Ausgebot; 10. frische und gesalzene Fische, Austern, Großverkauf im Ausgebot; 11. Butter, Eier und Käse, Einzelverkauf; 12. frische und gesalzene Fische, Austern, Einzelverkauf). Die Keller dienen der Aufbewahrung und Zubereitung der Waren. Die Standkosten sind je nach Ware und Grundfläche verschieden. Da das Marktwesen für die Stadt Paris eine wesentliche Einnahmequelle auf dem Wege der Steuererhebung bildet, so ist es sehr stark zentralisiert. Die kleinern M. in den 20 Quartieren der Stadt werden fast ausschließlich von den Halles centrales versorgt, deren Marktverkehr sich erheblich auf die Vorplätze und anliegenden Straßen ausdehnt.

In London ist das Markthallenwesen der Hauptsache nach Privilegium der City. Wirkliche Kleinmärkte fehlen. Die Großmärkte, in denen zum Teil allerdings auch Kleinhandel zu einzelnen Tagesstunden betrieben wird, sind Smithfield, Billingsgate, Coventgarden und der untergeordnete Markt von Leadenhall. Die Markthalle von Smithfield besteht aus zwei 1868 eröffneten mächtigen Hallen von zusammen 14,320 qm Grundfläche (162 Stände) für Fleischverkauf, aus einer Halle von 5840 qm (72 Stände) für Geflügel und Vorkost und aus einer 1880 errichteten Filiale des Fischmarkts von 7000 qm Grundfläche. Fünf Bahnen durchschneiden die Keller und besitzen dort mit den Hallen verbundene Güterbahnhöfe. Der Hauptfischmarkt ist Billingsgate, an der Themse gelegen und mit 4000 qm Grundfläche für seinen gewaltigen Verkehr viel zu klein. Der außerhalb der City befindliche Coventgarden-Markt ist der Stapelplatz für Früchte, Blumen und Gemüse. Auch seine Halle reicht längst nicht mehr für die Marktverkäufer aus und bietet ebensowenig wie die von Billingsgate baulich Bemerkenswertes.

Fig. 1. Östlicher Teil der Pariser Markthallen (Halles centrales). Erdgeschoß.
(Verwaltungsgebäude und Abteil. 1 und 2 noch nicht ausgeführt.)
Fig. 2. Pariser Markthallen (östlicher Teil). Untergeschoß unter den Abteilungen 3 bis 6.
Abteil. 1. Geflügel- und Wildbret-Detailverkauf. Abteil. 2. Eingeweide- und Abfälle-Detailverkauf. Abteil. 3 Geflügel- und Wildbret-Engrosverkauf im Ausgebot. Abteil. 4. Rind-, Kalb- und Hammelfleisch aus den Schlachthallen. Abteil. 5. Früchte- und Frühgemüse-Engrosverkauf im Ausgebot. Abteil. 6. Schweinefleisch und geräucherte Fleischwaren. a Retiraden, b Ventilatoren, c Gitterverschlüsse, d Tische zum Schlachten des Geflügels, e ungesundes Fleisch.

[602]

Fig. 3. Zentralmarkthalle in Berlin. Durchschnitt.

In Berlin erwog man zuerst 1848 und 1862 die Errichtung städtischer M. In die Jahre 1867 und 1872 fallen die Anfänge privater Unternehmungen, die jedoch beide scheiterten. Erst 1881, nach Vollendung der Stadteisenbahn, nahm die Stadtgemeinde die Markthallenfrage ernstlich auf. Man hatte den Vorteil, sich die Vorzüge und Nachteile der Pariser und Londoner Verhältnisse zu nutze machen zu können. So hat man die allzu starke Zentralisation vermieden, sind die Bahnanschlüsse nicht versäumt, die Verwaltungseinrichtungen und die Verteilung von Groß- und Kleinmarkt den örtlichen Verhältnissen entsprechend, in einer Weise getroffen worden, die zwischen den Einrichtungen von London und Paris etwa die Mitte hält. Berlin bekommt zunächst 14 M. Vier davon, die Zentralhalle am Alexanderplatz und die M. II–IV in der Friedrich-, Zimmer- und Dorotheenstraße, sind 1883 begonnen, 1885 eröffnet worden. 1888 wurden dem Verkehr übergeben die M. V–VIII auf dem Magdeburger Platze, in der Invaliden-, Dresdener und Andreasstraße, und im Plane sind M. für die äußern Stadtteile Moabit, Wedding, Gesundbrunnen, Schönhäuser Vorstadt, äußere Luisenstadt und Tempelhofer Vorstadt. Großhandel hat zunächst nur die mit der Stadteisenbahn verbundene Zentralhalle; doch soll ein Teil desselben später auch auf die Hallen II (für Blumen), IV (für Früchte) und auf eine dritte, an der Spree zu errichtende Markthalle (für Fische) übergehen. Die Zentralmarkthalle, deren Aufbau und Durchschnitt beifolgende Tafel und Textfigur 3 zeigt, bedeckt, den Eisenbahnviadukt eingeschlossen, 11,600 qm Grundfläche; dazu kommen 4300 qm auf den Galerien. Sie enthält 762 untere, 385 obere Stände, reicht jedoch auch bereits für den Verkehr nicht mehr aus, so daß noch 108 Stände durch Zumietung benachbarter Stadtbahnviaduktfläche geschaffen und ein Erweiterungsbau in Aussicht genommen werden mußten. Auf der Eisenbahn werden im Durchschnitt mehr ein- als ausgeführt, d. h. es gelangen zur Verzehrung jährlich rund 13/4 Mill. Ztr., dazu treten mindestens 11/2 Mill. Ztr. Fleisch, welche bis jetzt noch immer zu Wagen herangeschafft werden. Die Gesamtkosten der Zentralmarkthalle betragen 5,306,493 Mk., die Baukosten allein 2,742,493 Mk. Von den sieben in Berlin bisher vollendeten Kleinmarkthallen liegen 6, nur von zwei Seiten zugänglich, in Häuserviertel eingebaut; sie sind deshalb von 9 m breiten Durchfahrten durchschnitten, haben an beiden Straßen Vordergebäude, die zu verschiedenen Zwecken ausgenutzt sind, und zwischen diesen und der eigentlichen Halle in der Regel je einen Hofraum, welcher der Licht- und Luftzufuhr dient, und an den sich die Nebenräume für den Marktbetrieb zweckmäßig anschließen. Die Hallen selbst bestehen aus einem höhern, mit Satteldach und seitlichen Oberlichtfenstern versehenen Mittelteil über der Durchfahrt und breiten, niedrigern, mit Sheddächern überdeckten Flügeln. In runden Zahlen angegeben, schwankt die bebaute Grundfläche dieser Hallen zwischen 3000 und 9500 qm, die Zahl der Stände dem entsprechend zwischen 320 und 640 und die Bau- und Grunderwerbskosten zwischen 1,170,000 u. 2,670,000 Mk. Die einzige frei stehende Markthalle auf dem Magdeburger Platze hat bei 227 Ständen 342,000 Mk. (Grunderwerb war nicht erforderlich) gekostet.

Wie Paris einen Überfluß, so hat Wien einen Mangel an Zentralisation. Es wird dort die innere Stadt von den Vorstädten durch eine Verzehrungssteuerlinie getrennt, welche das Markthallenwesen nicht zu rechter Entwickelung hat kommen lassen. [603] Auch leidet dieses daran, daß keine der M. (Wien besitzt eine Zentralgroßhalle und 6 Kleinmarkthallen) im Mittelpunkt der Stadt liegt. Von diesen Grundmängeln abgesehen, sind die Wiener M. gut angelegt und verwaltet. Die Großhalle am Eislaufplatz hat Eisenbahnanschluß, bedeckte bei der Erbauung eine Grundfläche von rund 8000 qm, ist jedoch in Erweiterung begriffen. Von den Kleinmarkthallen verdient insbesondere die an der Stubenbastei mit 1350 qm, 218 Ständen und doppelter Unterkellerung Beachtung. Bemerkenswerte M. haben noch Brüssel und Frankfurt a. M. Brüssel erhielt seine Zentralhalle im J. 1875. Sie besteht aus zwei rechteckigen, an den Schmalseiten durch eine 15 m breite bedeckte Straße miteinander verbundenen Hallen von je 2370 qm Grundfläche, deren eine dem Groß- und Kleinhandel mit Fischen, die andre dem Handel mit Fleisch und allen sonstigen Lebensmitteln dient, und ist in ihren baulichen Einzelheiten im wesentlichen den Pariser Hallen nachgebildet. In Frankfurt wurde die Markthalle 1879 eröffnet. Sie bildet ein langgestrecktes, rings von Straßen umgebenes Rechteck von 4000 qm Grundfläche mit Nebenräumen an den Giebelseiten und einer ringsum laufenden Galerie, ist der Hauptsache nach aus Eisen und Glas konstruiert und hat Groß- und Kleinhandel aller Art bei 288 Ständen. Vgl. Eberty, Lebensmittelversorgung von Großstädten in M. (Berl. 1884); V. Baltard, Monographie des Halles centrales de Paris (Par. 1863); J. Hennicke, Mitteilungen über M. in Deutschland, England, Frankreich, Belgien und Italien (Berl. 1881); „Festschrift zum zehnten internationalen medizinischen Kongreß. Berlin 1890“.


Jahres-Supplement 1891–1892
Band 19 (1892), Seite 601
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[601] Markthallen, s. Gesundheitspflege, S. 377.