MKL1888:Mahlstatt
[98] Mahlstatt (Mahlplatz, v. altd. mahal, „Gerichtsversammlung“), bei den alten Deutschen s. v. w. Gerichtsstätte, wo in öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel Gesetze beraten und Streitfälle entschieden wurden; daher Mahlleute, s. v. w. Beisitzer einer Gerichtsverhandlung.