MKL1888:Magistrāt
[73] Magistrāt (lat.), in neuerer Zeit Bezeichnung des Kollegiums der städtischen Verwaltungsbehörde (s. Stadt), für welches in Frankreich der Ausdruck Munizipalität[WS 1] (s. d.) gebräuchlich ist, während dort M. einen Gerichtsbeamten und Magistratur das Gerichtswesen und das Gerichts- und Staatsbeamtenpersonal überhaupt bezeichnet. In England versteht man unter magistrate die höhern Polizeibeamten und die Friedensrichter.