Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Madai“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 11 (1888), Seite 40
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Madai. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 40. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Madai (Version vom 20.11.2023)

[40] Madai, Karl Otto von, namhafter Rechtsgelehrter, geb. 23. März 1809 zu Zscherben bei Halle, studierte in Halle, ward 1835 Professor daselbst, 1837 in Dorpat und 1843 Privatsekretär der Herzogin Elisabeth von Nassau. 1845 folgte er einem Ruf als Professor der Rechte nach Kiel, wo er sich an den litterarischen Fehden über die Successions- und Inkorporationsfrage Holsteins und Schleswigs beteiligte. Nachdem er 1848 am Vorparlament teilgenommen hatte, wurde er Gesandter der provisorischen Regierung Schleswig-Holsteins bei dem Deutschen Bund, ging aber noch in demselben Jahr als Professor der Rechte nach Freiburg, von da 1849 in gleicher Eigenschaft nach Gießen. Hier starb er 4. Juni 1850. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: „Die Lehre von der Mora“ (Halle 1837) und „Beiträge zur Dogmengeschichte des gemeinen Zivilrechts“ (Riga 1839). Sein Leben beschrieb Preller (Leipz. 1850). – Sein Vetter Guido von M., geb. 1. Jan. 1810 zu Halle, seit 1848 preußischer Landrat, war seit 24. Juli 1866 Zivilkommissar der Stadt und des Gebiets von Frankfurt a. M. und wurde 12. Aug. 1872 Polizeipräsident von Berlin, 19. Okt. 1885 als Wirklicher Geheimer Rat verabschiedet.