MKL1888:Machtvollkommenheit
[32] Machtvollkommenheit, die Summe aller Hoheitsrechte des Regenten; die Gesamtheit der Befugnisse einer Person, einer Behörde, eines Beamten etc.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 11 (1888), Seite 32 | |||
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[32] Machtvollkommenheit, die Summe aller Hoheitsrechte des Regenten; die Gesamtheit der Befugnisse einer Person, einer Behörde, eines Beamten etc.