MKL1888:Machtspruch
[32] Machtspruch, Entscheidung eines Rechtshandels unmittelbar durch die oberste Staatsgewalt unter Abweichung vom regelmäßigen gesetzlichen Verfahren; nach modernem Verfassungsrecht unzulässig. S. Kabinettsjustiz.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 11 (1888), Seite 32 | |||
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[32] Machtspruch, Entscheidung eines Rechtshandels unmittelbar durch die oberste Staatsgewalt unter Abweichung vom regelmäßigen gesetzlichen Verfahren; nach modernem Verfassungsrecht unzulässig. S. Kabinettsjustiz.