MKL1888:Maassen
[23] Maassen, Friedrich Bernhard Christian, namhafter Kanonist, geb. 24. Sept. 1823 zu Wismar, widmete sich in Jena, Berlin, Kiel und Rostock juristischen und philosophischen Studien, bestand 1849 die Advokatenprüfung und gründete im Juli d. J. mit Franz v. Florencourt das in konservativem Sinn redigierte Blatt „Norddeutscher Korrespondent“. Von der mecklenburgischen Ritterschaft mit der Führung des Prozesses gegen den Großherzog Friedrich Franz betraut, welcher mit dem Freienwalder Schiedsspruch und der Anerkennung der Rechtsbeständigkeit der alten ständischen Verfassung endete, wurde er auf dem Landtag von 1851 zum ritterschaftlichen Syndikatsadjunkten ernannt, mußte jedoch dieses Amt infolge seines Übertritts zur katholischen Kirche niederlegen. Er privatisierte nun in Wien, Bonn, Schwerin, bis er 1855 einen Ruf als außerordentlicher Professor des römischen Rechts nach Pest erhielt, von wo er noch in demselben Jahr nach Innsbruck versetzt ward. 1857 zum ordentlichen Professor befördert, ging er in gleicher Eigenschaft 1860 nach Graz, 1871 nach Wien und wurde hier 1872 korrespondierendes, 1873 wirkliches Mitglied der k. k. Akademie der Wissenschaften. Seine hervorragendste Leistung ist die „Geschichte der Quellen und der Litteratur des kanonischen Rechts im Abendland bis zum Ausgang des Mittelalters“ (Graz 1870, Bd. 1), welche der „Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter“ von v. Savigny ebenbürtig an die Seite tritt. Außerdem sind zu nennen: „Der Primat des Bischofs von Rom“ (Bonn 1853); „Zur Lehre von den Bedingungen“ (das. 1854); „Neun Kapitel über freie Kirche und Gewissensfreiheit“ (Graz 1876); „Pseudoisidor-Studien“ (Wien 1885, 2 Hefte).