Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Maanen“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 11 (1888), Seite 2122
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Maanen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 21–22. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Maanen (Version vom 21.11.2023)

[21] Maanen, Cornelius Felix von, niederländ. Minister, geb. 1769 im Haag, studierte in Leiden die Rechte, ward Advokat in seiner Vaterstadt und später Generalprokurator. König Ludwig ernannte ihn 1806 zum Justizminister, Napoleon 1810 zum Staatsrat [22] und Präsidenten des Appellhofs im Haag. Mit Geschmeidigkeit sich in jeden Regierungswechsel findend, ward er 1814 von König Wilhelm zum Präsidenten der Notabelnversammlung und 1815 zum Justizminister des neuen Königreichs der Niederlande ernannt. Er erwarb sich große Verdienste um die Gesetzgebung, machte sich aber durch seine Abneigung gegen liberale Reformen und besonders in Belgien durch seine Strenge in politischen Prozessen und seine Bemühungen, die holländische Sprache einzuführen, verhaßt. Da er dem König zur Ablehnung aller Zugeständnisse an die Belgier riet, führte er die belgische Revolution mit herbei. Erst nach der Abdankung Wilhelms I. 1842 entlassen, starb er 14. Febr. 1849.