MKL1888:Landtag
[472] Landtag, die periodische Versammlung der Landstände (s. Volksvertretung). Aber nicht bloß die Repräsentativversammlung eines ganzen Staats, welche in größern Staaten in zwei Kammern zerfällt, wird L. genannt. Man spricht auch von Provinziallandtagen (s. Provinzialverfassung) und Kommunallandtagen als den ständischen Vertretungen einzelner Landesteile. In Österreich ist der L. (Landesvertretung, Landesversammlung) die parlamentarische Volksvertretung eines einzelnen Kronlandes.