Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Landgraf“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 454
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Landgraf. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 454. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Landgraf (Version vom 22.10.2022)

[454] Landgraf, zur Zeit des alten Deutschen Reichs auszeichnender Titel mancher Grafen (z. B. in Thüringen, Hessen), von denen einzelne zu den Reichsfürsten gezählt wurden (s. Graf); Titel des frühern Souveräns der jetzt dem preußischen Staat einverleibten Landgrafschaft Hessen-Homburg sowie des Familienseniors der hessischen Nebenlinien (Hessen-Philippsthal, Hessen-Barchfeld etc.).

Landgraf, Joseph, volkswirtschaftlicher Schriftsteller, geb. 25. Mai 1843 zu Bamberg, studierte in München, wurde 1870 Sekretär der neugebildeten oberbayrischen Handels- und Gewerbekammer daselbst, 1874 Sekretär der Stuttgarter Handelskammer, als welcher er auch am Polytechnikum zu Stuttgart als Lehrer der Nationalökonomie wirkte, und 1879 der Handelskammer zu Mannheim. L. ist besonders auf dem Gebiet des gewerblichen Vereinswesens mit Erfolg thätig. Außer einer großen Zahl von Aufsätzen in Zeitschriften schrieb er: „Die Sicherung des Arbeitsvertrags“ (Berl. 1873); „Musterrecht und Musterschutz“ (Leipz. 1875); „Die Handels- und Industriegesetzgebung des Deutschen Reichs“ (Nördling. 1877); „Grundzüge der kaufmännischen Rechtskunde“ (Stuttg. 1878).