Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Kundschafter“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 302
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Kundschafter. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 302. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Kundschafter (Version vom 25.09.2023)

[302] Kundschafter sind Personen, die im geheimen militärische oder politische Nachrichten, welche andern Staaten im feindlichen Sinn von Nutzen sein können, sammeln, um sie diesen mitzuteilen. Spione pflegt man die nicht militärischen K. zu nennen. Zur Kenntnis solcher Nachrichten, die mit um so größerer Sorgfalt vor Verrat gehütet werden, je wichtiger sie sind, gelangen die K. in der Regel nur durch Täuschung, Betrug, Bestechung etc. So streng der Landesverrat auch in allen Staaten bestraft wird, kann doch kein Staat, weder im Frieden noch im Krieg, den Dienst von Spionen entbehren, und zu allen Zeiten hat es Leute gegeben, welche die Spionage gewerbsmäßig betreiben; sie verfallen völkerrechtlich, überführt, im Krieg dem Tod, während Offiziere im Frieden in der Regel nur des Landes verwiesen werden; ebenso sind Militärpersonen, welche in Uniform und Waffen im Krieg Kundschafterdienste, wenn auch unter Anwendung von Heimlichkeit und List, ausüben, niemals Spione und werden, fallen sie dem Feind in die Hände, nur kriegsgefangen, denn ihre Thätigkeit ist Rekognoszierung (s. d.).