MKL1888:Kriegsrat
[215] Kriegsrat, Titel für Militärbeamte, besonders für die Räte im Kriegsministerium; dann eine Versammlung von Offizieren, welche ein Befehlshaber in schwierigen Lagen beruft, um mit ihnen zu beraten [216] und die Verantwortlichkeit für den zu fassenden Entschluß zu teilen. Dem Kommandanten einer belagerten Festung ist ein K. beigeordnet, den zu hören er gesetzlich verpflichtet ist. In Österreich bestand lange ein ständiger Hofkriegsrat (s. d.).