MKL1888:Kriegsherr
[213] Kriegsherr, in Monarchien das Staatsoberhaupt als Inhaber des Rechts der Kriegserklärung und oberster Befehlshaber der gesamten Truppenmacht, dem alle Soldaten den Eid der Treue leisten. In Republiken gibt es in diesem Sinn keinen Kriegsherrn. Der Präsident der Republik ist nicht Kriegsherr, wohl aber kann der Kriegsminister innerhalb der verfassungsmäßigen Grenzen über die Armee verfügen.