MKL1888:Kondemnieren
[1003] Kondemnieren (lat.), verurteilen; im Seewesen s. v. w. ein seeuntüchtig gewordenes Schiff von der Seefahrt ausschließen; ein im Seekrieg genommenes feindliches Schiff als gute Prise (s. d.) erklären. Vgl. Kondemnation.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 9 (1887), Seite 1003 | |||
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[1003] Kondemnieren (lat.), verurteilen; im Seewesen s. v. w. ein seeuntüchtig gewordenes Schiff von der Seefahrt ausschließen; ein im Seekrieg genommenes feindliches Schiff als gute Prise (s. d.) erklären. Vgl. Kondemnation.