Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Kodex“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 9 (1887), Seite 910
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Kodex. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 9, Seite 910. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Kodex (Version vom 11.03.2021)

[910] Kodex (lat. codex), eigentlich ein Stück Holz, von dem die Rinde abgezogen worden, Holzklotz, Holztafel. Da man in alten Zeiten auf dergleichen Tafeln, die mit Wachs überzogen waren, schrieb, so erhielt K. die Bedeutung von Buch, das in der Regel aus mehreren solchen Wachstafeln zusammengesetzt war, und der Name ging später auch auf die aus Pergament und Papier bestehenden Bücher über. Seit Erfindung der Buchdruckerkunst ist K. s. v. w. Handschrift, z. B. Codex argenteus, die zu Upsala aufbewahrte Handschrift der gotischen Bibelübersetzung des Ulfilas (s. Handschrift, S. 115); C. sinaiticus, eine auf dem Sinai aufgefundene Bibelhandschrift (s. Bibel, S. 882). Daher auch C. rescriptus, s. v. w. Palimpsest (s. d.); C. diplomaticus, Titel für Sammlungen alter Urkunden und Urkundenauszüge, unter denen besonders die von Gudenus, Erath, Schöpflin, Dreyer, Gerken, Schulteß etc. berühmt sind. Im Rechtswesen versteht man unter K. eine Sammlung von Gesetzen (s. Code); gewöhnlich fügt man zu diesem Titel noch den Namen des Regenten, der die Gesetze gegeben hatte oder sammeln ließ (z. B. C. Theodosianus, C. Justinianeus), oder des Landes, zuweilen auch des Gegenstandes, welchen sie betrafen (s. Römisches Recht und Kanonisches Recht).