MKL1888:Kadettenhäuser

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Kadettenhäuser“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 9 (1887), Seite 350351
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Kadettenhäuser. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 9, Seite 350–351. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Kadettenh%C3%A4user (Version vom 08.10.2022)

[350] Kadettenhäuser (Kadettenschulen), militärische Erziehungs- und Unterrichtsanstalten, in welchen junge Leute (Kadetten) für die Offizierslaufbahn vorgebildet werden. Sie erhalten daselbst auf Kosten des Staats oder gegen jährliche Pension wissenschaftlichen Unterricht und militärische Ausbildung als direkte Vorbereitung für ihren spätern Beruf. Die Kadettenkorps sind französischen Ursprungs, wurden aber in Frankreich in Militärschulen umgewandelt. In Deutschland wurden vom Großen Kurfürsten 1653 in Kolberg, später in Magdeburg und Berlin K. errichtet, die Friedrich Wilhelm I. 1717 in Berlin vereinigte. Friedrich II. errichtete K. in Kulm, Stolp und Potsdam. In Sachsen organisierte Johann Georg IV. 1725 eine Kadettenkompanie, die zugleich eine Art Leibwache bildete; aus ihr entstand das noch bestehende Kadettenhaus in Dresden. Bayern und Württemberg folgten diesem Beispiel. Oft traten die jungen Adligen schon als Knaben gleich in die Regimenter und hießen dann Regimentskadetten. Der Lehrplan des preußischen Kadettenkorps ist durch Kabinettsorder vom 18. Jan. 1877 mit dem der Realschulen erster Ordnung (Realgymnasien) in Übereinstimmung gebracht. Bei den sechs Voranstalten zu Kulm, Potsdam, Wahlstatt, Bensberg, Plön und Oranienstein bestehen die vier Klassen Sexta bis Tertia; Sekunda, Prima und Selekta, letztere mit dem Unterricht der Kriegsschulen, in der 1878 von Berlin nach Lichterfelde verlegten Hauptkadettenanstalt. Die Zöglinge können je nach Alter, körperlicher Entwickelung, Fähigkeiten und Wunsch der Eltern entweder aus der Obersekunda nach abgelegter Fähnrichsprüfung in die Armee oder in die Selekta übertreten, oder aus der Unterprima in gleicher Weise als patentierte Fähnriche in die Armee oder die Selekta übergehen, oder endlich nach abgelegter Abiturientenprüfung sofort als wirkliche Fähnriche einer Kriegsschule überwiesen werden und nach „gut“ bestandener Offiziersprüfung ein Patent als Offiziere vom Tag ihres Eintritts in [351] die Armee erhalten. Die Zöglinge zerfallen in königliche Kadetten, für welche 90–300 Mk. Erziehungsbeiträge, und in Pensionäre, für welche 450–1080 Mk. jährlich zu bezahlen sind. Die Aufnahme erfolgt nach vollendetem 10. und bis zum 15. Lebensjahr. Außer den genannten Anstalten bestehen in Deutschland mit demselben Ausbildungsplan das königlich bayrische Kadettenhaus in München und das königlich sächsische in Dresden.