Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Iridektomīe“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 9 (1887), Seite 1
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Iridektomīe. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 9, Seite 1. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Iridektom%C4%ABe (Version vom 14.01.2023)

[1] Iridektomīe (griech., „Ausschneiden der Iris [Regenbogenhaut]“), eine Augenoperation, besteht darin, daß man durch einen 4–6 mm langen Einstich am Rande der Hornhaut mit einer Pinzette in die vordere Kammer eingeht, die Iris am Pupillarrand oder nächst ihrer Verwachsung mit der Hornhaut faßt, hervorzieht und außerhalb der Hornhaut mit einer Schere abschneidet. Man macht die I. bei Erkrankungen der Iris, Hornhauttrübungen und als Voroperation bei manchen Staroperationen, ganz besonders aber bei Glaukom (s. d.) oder dem grünen Star. Die I. vernichtet die Pupillenbewegungen, so daß ein solche Pupille dem Lichtreiz nicht mehr folgt und der Operierte allen Gefahren desselben ausgesetzt ist, falls er nicht versteht, mit dem Augenlid die Funktion jenes Muskels zu ersetzen. Um dem vorzubeugen, hat man eine Operation vorgeschlagen, durch welche die natürliche Pupille nur verlegt wird, nämlich die Iridodesis. Diese besteht darin, daß man einen 2 mm weiten Schnitt an dem Hornhautrand macht und, wenn das Kammerwasser abfließt und die Iris infolgedessen vorfällt, diesen Teil der Iris mit der Pinzette faßt und so weit herauszieht, daß die Pupille an jene Stelle zu liegen kommt, wo man sie haben will. Das vorgezogene Stück Iris wird mit einem Faden abgeschnürt. Vgl. Tafel „Augenkrankheiten“, Fig. 15.