MKL1888:Injuriārum belangen
[958] Injuriārum belangen, jemand wegen Beleidigung verklagen.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 8 (1887), Seite 958 | |||
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[958] Injuriārum belangen, jemand wegen Beleidigung verklagen.