MKL1888:Injunktion
[958] Injunktion (lat.), Befehl, Auftrag, wodurch einem etwas injungiert, d. h. eingeschärft, zur Pflicht gemacht, wird.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 8 (1887), Seite 958 | |||
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[958] Injunktion (lat.), Befehl, Auftrag, wodurch einem etwas injungiert, d. h. eingeschärft, zur Pflicht gemacht, wird.