MKL1888:Hantgemal
[150] Hantgemal, im altdeutschen Rechtsleben das freie Stammgut eines Vollfreien (Schöffenbarfreien), welches im Mannesstamm forterbte. Vgl. Homeyer, Über die Heimat nach altem deutschen Recht, insbesondere über das H. (Berl. 1852).