MKL1888:Gesetzgebende Gewalt
[234] Gesetzgebende Gewalt (legislative Gewalt), die Staatsgewalt, insofern sie auf dem Gebiet der Gesetzgebung in Thätigkeit tritt. Eine veraltete Theorie will die Staatsgewalt einer Dreiteilung unterziehen, indem zwischen gesetzgebender, richterlicher und Exekutivgewalt unterschieden und indem für die g. G. eine Teilung derselben zwischen dem Monarchen und der Volksvertretung in der konstitutionellen Monarchie angenommen werden soll. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch dabei lediglich um verschiedene Zweige der Thätigkeit der Staatsregierung und um die Mitwirkung der Volksvertretung bei den wichtigern Regierungshandlungen, insbesondere bei der Gesetzgebung (s. Staat).