Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Göschel“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 7 (1887), Seite 531
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Göschel. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 7, Seite 531. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:G%C3%B6schel (Version vom 21.03.2022)

[531] Göschel, Karl Friedrich, orthodoxer Philosoph der Hegelschen Schule, geb. 7. Okt. 1781 zu Langensalza, studierte in Leipzig die Rechte, ward 1834 in das preußische Justizministerium nach Berlin berufen, in welchem er besonders in kirchlichen Angelegenheiten arbeitete, und später zum Präsidenten des Konsistoriums der Provinz Sachsen ernannt, allein infolge der Märzereignisse 1848 zum Rücktritt genötigt. Bis zu seinem Tod für die evangelische Landeskirche im konservativen Interesse thätig, starb er 22. Sept. 1861 in Naumburg. Obgleich nicht Theolog von Fach, ist G. doch für die Stellung des Hegelschen Systems zur Theologie entscheidend geworden. Schon seine anonym erschienene Schrift „Über Goethes Faust und dessen Fortsetzung“ (Leipz. 1824) bewies seine Vorliebe für Hegel; die „Aphorismen über Nichtwissen und absolutes Wissen“ (Berl. 1829) suchten die Übereinstimmung der Hegelschen Philosophie mit dem christlichen Glauben darzuthun. Nach Hegels Tod bildete G. die äußerste Rechte der Schule in den Schriften: „Der Monismus des Gedankens“ (Naumb. 1832); „Hegel und seine Zeit, mit Rücksicht auf Goethe“ (Berl. 1832); „Aus Dante Alighieris Göttlicher Komödie“ (Naumb. 1834) und „Unterhaltungen zur Schilderung Goethescher Dicht- und Denkweise“ (Schleusingen 1834–38, 3 Bde.), worin dargethan werden soll, daß Goethe in seiner Sprache das Evangelium gepredigt habe. Für die persönliche Unsterblichkeit nahm er lebhaft Partei in den Schriften: „Von den Beweisen für die Unsterblichkeit der menschlichen Seele“ (Berl. 1835) und „Die siebenfältige Osterfrage“ (das. 1836). Religiöse Tendenzen durchdringen auch seine juridischen Schriften: „Zerstreute Blätter aus den Hand- u. Hilfsakten eines Juristen“ (Erfurt u. Schleusing. 1835–42, 3 Bde.); „Der Eid nach seinem Prinzip, Begriff und Gebrauch“ (Berl. 1837) und „Das Partikularrecht im Verhältnis zum gemeinen Recht und der juristische Pantheismus“ (das. 1837). Gegen Strauß sind seine „Beiträge zur spekulativen Philosophie von Gott, dem Menschen und dem Gottmenschen“ (Berl. 1838) gerichtet. Von seinen übrigen Schriften sind noch hervorzuheben: „Chronik der Stadt Langensalza“ (Langens. 1818–42, 3 Bde.); „Säkularerinnerungen des Jahrs 1848“ (Magdeb. 1848); „Dante Alighieris Osterfeier im Zwillingsgestirn“ (Halle 1849); „Die Konkordienformel nach ihrer Geschichte, Lehre und kirchlichen Bedeutung“ (Leipz. 1858) und „Vorträge und Studien über Dante“ (Berl. 1863). Vgl. Schmieder, Karl Fr. G. (Berl. 1863).