Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Freiwächter“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 6 (1887), Seite 659
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Freiwächter. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 6, Seite 659. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Freiw%C3%A4chter (Version vom 01.04.2023)

[659] Freiwächter. Um 1770 wurde es bei den Kompanie- und Eskadronschefs in der preußischen Armee Gebrauch, Mannschaften unter den Bedingungen zu beurlauben, daß sie die Garnison nicht verließen und auf ihre Löhnung verzichteten; sie durften nun ein bürgerliches Gewerbe treiben, mußten aber von dem Verdienst dem Kompaniechef abgeben, wofür sie dann vom Wachdienst frei waren und deshalb F. hießen. Die Chefs benutzten diesen Erwerb als eine Zulage zu ihrem spärlichen Gehalt. Dieser Mißstand wurde erst durch die Reorganisation der Armee 1806–1807 beseitigt. – Am Bord von Kriegsschiffen heißen diejenigen Mannschaften F., die keine Wache gehen, weil sie besondere Dienste verrichten, z. B. die Schreiber, Köche, Kellner etc.