MKL1888:Finnland
[279] Finnland (von den Finnen selbst Suomenmaa, „Land der Seen oder Sümpfe“, genannt, bei den Schweden Finland, s. Karte „Rußland“ und „Schweden“), ein mit Rußland unter demselben Regenten vereinigtes Großfürstentum, erstreckt sich zwischen 59°50′ und 68°25′ nördl. Br. und zwischen 19°16′ und 31°23′ östl. L. v. Gr. und grenzt nördlich an Norwegen (hier wurde die Grenze erst 1840 festgesetzt), nordöstlich und östlich an die russischen Gouvernements Archangel und Olonez, südöstlich an das Gouvernement St. Petersburg, südlich an den Finnischen Meerbusen, den Ladogasee und das Gouvernement St. Petersburg, westlich an Schweden, wo der Torneå und Muonio die Grenzen bilden, und an den Bottnischen Meerbusen, den eine eingebildete Linie von der Mündung des Torneå durch das Alandshaff in zwei ungleiche Teile teilt, deren östlicher zu F., deren westlicher zu Schweden gehört. Der Bottnische Meerbusen, welcher F. auf eine Strecke von 490 km bespült, bildet viele, meist kleine Buchten, mehrere größere die Ostsee, welche in einer Ausdehnung von 90 km den Südwesten des Landes berührt. Unter den Buchten, welche der Finnische Meerbusen bildet, ist die bei Wiborg am größten.
[Bodenbeschaffenheit.] Das von unzähligen größern oder kleinern Seen durchzogene, 668 km lange und 520–600 km breite Land zeigt in Küsten- und Gebirgsbildung viel Übereinstimmendes mit der skandinavischen Halbinsel. Wie dort, bilden auch hier unzählige Schären und Inseln (s. Finnischer Meerbusen) einen Saum um das Festland, und namentlich scheint eine beträchtliche Inselgruppe an der südwestlichen Ecke des Landes noch den ehemaligen [280] Zusammenhang mit dem benachbarten Schweden anzudeuten. Die ganze Mitte Finnlands ist ein 130–200 m ü. M. erhabenes Plateau voller Seen und mit Felsen bedeckt, die aber keine regelmäßigen Ketten bilden. Die wichtigste Kette ist der Maanselkä (s. d.). Als ein Bergland erscheint F. nicht, obgleich die Oberfläche sehr uneben ist und seine Höhen aus Granitmassen bestehen. Nur im nördlichsten Teil, in Lappland, findet man ansehnliche Berge. Der höchste ist Haldefjäll (lappländ. Haldischok) an der norwegischen Grenze (1258 m). Man rechnet diesen Berg auch wohl zu den norwegischen Alpen. Die nächst diesem bemerkenswertesten Berge sind der Pallastunturi (858 m), der Ounastunturi und der Peldooaivi, alle in Lappland. Weiter nach S. reicht kein Gipfel über 600 m; bei Kuusamo finden sich noch bis zu 585 m sich erhebende Höhen. Der höchste Berg im südlichen F. ist der Thirismaa im Kirchspiel Hollola (230 m). Das Gebirge Finnlands besteht durchgängig aus Granitgneis, Glimmerschiefer und Hornblendegesteinen, die im mannigfaltigsten Wechsel und in zahlreichen Übergängen auftreten und in untergeordneten Lagern Syenitschiefer, Thonschiefer, körnigen Kalk, Feldspatfels, Porphyr, Quarzfels und Eisenerze einschließen. Eigentliches Flözgebirge fehlt in F. Südlich von Wiborg in den niedrigen Umgebungen des Ladogasees und gegen St. Petersburg hin ist das Granitgneisgebirge verschwunden, und es erscheint das Schwemmland, aus Granit und Sandsteinblöcken, verschiedenartigem Gerölle, Mooren und Morästen bestehend; eigentliche Trappgebirge fehlen. Metallische Fossilien sind im ganzen sparsam verbreitet, aber desto reicher ist das Land an sonstigen merkwürdigen Mineralien, z. B. Kupferkies (bei Orijärwi in Nyland), Magneteisen (in dem Syenit eingesprengt und lagerartig mit Magnetkies und Bleiglanz, auf der Insel Degerö), Augit, Skapolit, Tafelspat, Vesuvian, Flußspat, Graphit (in dem körnigen Kalk von Pargas), Tantalit, Smaragd und Gigantolit (im Granitgneis von Tammela und Rimito). Salz fehlt ganz. Die bedeutendsten Flüsse (meist Abflüsse der zahlreichen Seen) sind: der Kemi, der Uleå (finn. Oulujoki), der Kumojoki, der Kymmenejoki (Kymijoki) und der Wuoxen (Wuoksi). Von den Seen des Landes, die zum Teil von ungeheuern Granitblöcken umgeben sind, nennen wir im N. den Enare, im O. den Ladogasee, ferner den Kallavesi, Pielisjärvi, Höytiäinen, Oriwesi, Euonwesi, Haukiwesi, Saima etc., welche zum sawolaks-karelischen Wassersystem gehören. Den Mittelpunkt des tawastländischen oder mittlern Systems bildet der große Päijäne (s. d.). Das westliche System besteht aus den Seen Näsijärvi, Pyhäjärvi, Mallaswesi, Längelmäwesi, Roine u. a.; ihm entfließt der Kumoelf (s. d.). Man hat, um die Verbindungen zu befördern, mehrere Durchschnitte oder Kanäle angelegt, darunter einige mit Schleusen und sonstigen hydrotechnischen Bauten. Die bedeutendsten dieser Kanäle sind: der Konnuskanal, der Saipalekanal zwischen Nyslott und Kuopio, der Wiantokanal, der Nerkkokanal nördlich der Stadt Nerkko, der Lempoiskanal unweit der Eisenbahnlinie Tawastehus-Tammerfors und der Walkiakoskikanal, welcher die genannte Eisenbahn mit den malerischen Seen der westlichen Tawastlande, dem Mallaswesi, dem Roine und dem Längelmäwesi, verbindet. Um die Gewässer des Enonwesi- und Saimasees direkt mit dem Finnischen Meerbusen zu verbinden, wurde der große Saimakanal zwischen Willmanstrand und Wiborg (1844–1856) ausgeführt. Derselbe ist 60 km lang, hat 3 m Tiefe, auf dem Grund 13,3 m Breite und 28 Schleusen.
Das Klima Finnlands ist kalt, aber gesund, am gesündesten zunächst am Meer und in den entlegensten Waldgegenden. Die Kälte steigt im Winter, der von Mitte Oktober bis Mitte Mai dauert, nicht selten auf 30–40° C. Der Frühling kehrt in den Waldgegenden eher ein als in den Schären und an den Küsten; die Nachtfröste dauern aber oft bis in den Sommer fort, der gewöhnlich sehr heiß ist, indem die Hitze nicht selten auf 30° C. steigt. Obwohl in den Küstengegenden der Sommer nicht wärmer ist als im Innern des Landes, so reifen doch daselbst des häufigen Regens und Taues wegen alle Gewächse zeitiger; auch dauert der Herbst an den Küsten länger als in den innern Gegenden. Die Monate Mai und Juni sind sehr trocken, August und September bringen am meisten Regen. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt in Enontekis −2,7, in Torneå −0,5, in Uleåborg +0,6, in Karlö +1,9, in Helsingfors +3,7, in Sweaborg +4,5 und in Abo +4,6° C. Die jährliche Regen- und Schneemenge beträgt in Helsingfors 51,2 und in Abo 60,7 cm. Regentage zählt man in Uleåborg 96–97, in Abo 146–147, in Helsingfors 162.
[Areal und Bevölkerung.] Das Land zerfällt geographisch in neun Landschaften: das eigentliche F. (der südwestliche Teil), Aland, Satakunda, Österbottnien und Nyland, sämtlich am Meer liegend, ferner Karelien (zum Teil am Meer), Tawastland, Kajana und Sawolaks, im Innern. Von diesen Landschaften ist Österbottnien die größte, Aland (ganz im Meer) die kleinste. Areal und Bevölkerung verteilen sich (Ende 1883) wie folgt:
Gouvernement (Län) | QKilom. | QMeilen | Einwohner |
Nyland | 11872 | 215,6 | 212018 |
Abo-Björneborg | 24171 | 439,0 | 358067 |
Tawastehus | 21584 | 392,0 | 230438 |
Wiborg | 43055 | 781,9 | 313465 |
St. Michel | 22840 | 414,8 | 170693 |
Kuopio | 42730 | 776,1 | 265128 |
Wasa | 41711 | 757,6 | 373777 |
Uleåborg | 165641 | 3008,4 | 218507 |
Zusammen: | 373604 | 6785,4 | 2142093 |
Die Bevölkerung betrug 1815 erst 1,095,957 Seelen. Auf das QKilometer kommen ca. 6 Einw., doch ist die Dichtigkeit der Bevölkerung eine sehr ungleiche. Im Gouvernement Nyland kommen 18, in Abo-Björneborg 15, in Tavastehus 10, dagegen in Uleåborg nur 1 Einw. auf das QKilometer. Nach dem Geschlecht getrennt, waren 1883: 1,050,205 männliche und 1,091,888 weibliche Einwohner, so daß auf 100 Männer 104 Frauen entfielen. Die Bewegung der Bevölkerung zeigte im J. 1882 folgendes Bild. Es wurden geboren 39,053 männliche und 37,000 weibliche Kinder und wanderten ein 19,359 männliche und 22,682 weibliche Personen, so daß der Zuwachs betrug 58,412 männliche und 59,682 weibliche Individuen. Dagegen starben 24,039 männliche und 22,782 weibliche Personen und wanderten aus 19,055 männliche und 22,590 weibliche Personen, so daß die Bevölkerung sich verminderte um 43,094 männliche und 45,372 weibliche Personen. Der Überschuß der Geburten und Einwanderungen über die Todesfälle und Auswanderungen ergab beim männlichen Geschlecht 15,318, beim weiblichen Geschlecht 14,310, bei beiden Geschlechtern zusammen 29,628 Köpfe. Die Zahl der Eheschließungen war 15,928 (1883: 16,546), davon 1387 in den Städten und 14,511 auf dem Land. Die städtische Bevölkerung machte 1882: 8,6 Proz. der Gesamtbevölkerung [281] aus. Die Zahl der Städte und Flecken belief sich auf 42, von denen 23 See- und Handelsstädte am Finnischen und Bottnischen Meerbusen waren. Die volkreichsten Städte sind: Helsingfors, die jetzige, Abo, die frühere Hauptstadt, Wiborg, Tammerfors, Uleåborg und Björneborg. Die Zahl der Dörfer beträgt 9916, die aller Wohnhäuser 300,134.
In Bezug auf Nationalität zeigt die Bevölkerung große Übereinstimmung. Die Finnen (1883: 1,828,300) bilden 85 Proz. der Gesamtbevölkerung und zerfallen in zwei Hauptstämme: Tawasten im südwestlichen und Karelen im östlichen und nördlichen Teil des Landes. Die Schweden (1883: 306,500), ca. 14 Proz. der Gesamtbevölkerung, wohnen an den Küsten des Finnischen Meerbusens, von der Einmündung des Kymmeneflusses an, in ganz Nyland, im Abo-Län, auf den Inseln im Finnischen Meerbusen, auf Aland und in Österbottnien von der Südgrenze bis Altkarleby. Sie gehören großenteils den obern Klassen der Bevölkerung an, und die schwedische Sprache wird von den meisten Gebildeten gesprochen. Außerdem gibt es 4400 Russen, 1800 Deutsche, dann Lappen und Zigeuner. Die ersten sind am zahlreichsten im Wiborgs-Län. Die Lappen, einst die vorherrschende Bevölkerung von F., werden jetzt nur jenseit des 68.° nördl. Br. angetroffen und sind auf die Zahl von etwa 1000 Köpfen zusammengeschmolzen, die in fünf Kirchspielen und vier Kapellgemeinden wohnen, welche sämtlich zur kemischen Propstei und zum Län Uleåborg gehören.
In der Konfession überwiegen die Lutheraner. Die Bevölkerung des Jahrs 1883 (2,142,093 Seelen) zeigte folgende Zusammensetzung:
Lutheraner | 2099996 | = | 98,04 | Proz. |
Griechisch-Katholische | 39810 | = | 1,86 | „ |
Römisch-Katholische | 2287 | = | 0,10 | „ |
In Bezug auf die kirchliche Verwaltung wird F. in drei Bistümer eingeteilt (Abo, Borgå und Kuopio) mit Konsistorien, denen die Kirchspiele untergeordnet sind. Der öffentliche Unterricht hat in F. in der neuesten Zeit bedeutende Fortschritte gemacht. Seit 1640 hat F. seine eigne Universität, die nach dem großen Brand zu Abo 7. Sept. 1827 unter dem Namen Alexander-Universität von da nach Helsingfors (1828) verlegt wurde. Die Universität, deren Kanzler der Thronfolger ist, hatte 1884: 67 Dozenten (10 Lehrstühle waren vakant) u. 1422 eingeschriebene Studenten, von denen 785 anwesend waren. In Helsingfors ist auch eine polytechnische Schule, welche 1884: 26 Lehrer und 105 Lernende zählte. Die Zahl der mittlern und höhern Lehranstalten betrug 1882/83: 87 mit 8235 Schülern, nämlich 24 Lyceen (darunter 15 vollständige), 4 Vorschulen für dieselben, 18 Realschulen und 41 Töchterschulen. Von diesen Lehranstalten gehören 38 dem Staat, 49 Privaten an. Die Zahl der Volksschulen war 719 mit 43,181 Schülern und Schülerinnen. Von den letztern sind 183 mit 12,344 Schülern in den Städten, 536 mit 30,837 Schülern auf dem Lande. Die 4 Seminare zur Heranbildung von Lehrern und Lehrerinnen in Jyväskylä, Ekenäs, Nykarleby und Sordavala hatten 47 Lehrende und 540 Schüler und Schülerinnen. Von den mittlern Lehranstalten bedienen sich 30 des Finnischen als Unterrichtssprache, von den Volksschulen 552. Zwei der mittlern Lehranstalten sind deutsch, zwei der Volksschulen russisch, 15 schwedisch und finnisch zugleich, alle übrigen Schulen schwedisch. Auch tragen verschiedene technische Fachschulen, Handels- und Navigationsschulen für die Heranbildung tüchtiger Fachleute Sorge. Für die Militärbildung besteht ein Kadettenkorps zu Fredrikshamn. Alle Lehranstalten stehen unter einer 1868 errichteten Oberschulverwaltung. Unter den Gesellschaften für wissenschaftliche und litterarische Zwecke sind als die wichtigsten zu nennen: die Finnische Societät der Wissenschaften, die Finnische Litteraturgesellschaft, die Ökonomische Gesellschaft zu Abo, der Verein für Altertumskunde Finnlands, die Gesellschaft pro fauna et flora fennica etc.
[Erwerbszweige.] Die Haupterwerbsquellen der Finnländer sind Ackerbau, Waldnutzung, Viehzucht, Jagd und Fischerei. Während etwa 24 Proz. des Areals von Binnenseen, Morästen und Torfgründen erfüllt werden und der Wald 56 Proz. bedeckt, verbleiben für den Ackerbau nur 3 Proz. und für die Wiesen 10 Proz. des Landes. Die fruchtbarsten Teile sind das eigentliche F. und Satakunda sowie der südliche Teil von Österbottnien, dann Tawastland und Nyland; Sawolaks und Karelien dagegen haben schlechten Boden. Das Pflanzenreich liefert an Produkten Getreide, besonders Roggen und Gerste; Buchweizen wird viel in Karelien, Sawolaks und Tawastland, dagegen Weizen wenig gebaut. Auch baut man Kartoffeln, die seit 1762 in F. bekannt sind, sowie Erbsen und Bohnen. Flachs wird mehr landeinwärts als an der Seeseite gebaut, Hopfen am meisten im südlichen Teil des Landes, außerdem Tabak, Waid und viele Gemüse. Die meisten Obstbäume findet man im Abo-Län, Nyland und Tawastland; der Apfel- und Kirschbaum kommt bei Uleåborg nicht mehr fort, der wilde Apfelbaum an mehreren Stellen, sogar ziemlich hoch in Tawastland, der Birnbaum am häufigsten in Nyland, besonders um Borgå; der Pflaumenbaum gedeiht hier und da, die kleine Hundspflaume ziemlich häufig; in einigen Gegenden, z. B. in Abo, reifen bisweilen sogar Weintrauben. Reich ist das Land an Wald- und Sumpfbeeren. Am Ufer gedeihen Sandhafer, Meerkohl und Meerstranderbsen. Die Moräste bringen Torfbinsen, Wiesenflachs und allerlei Riedgräser hervor. Von wild wachsenden Bäumen sind zu bemerken: die Maserbirke, der Mehlbeerbaum, Hagedorn, die Eberesche, Eiche (besonders in Südfinnland), Esche, hier und da auch der Eibenbaum; überall aber wachsen Ahorne, Linden, Ulmen, Haselnußsträucher, Sperberbäume, Vogelkirschbäume sowie Tannen, Fichten, Espen, Weiden, Birken, Ellern, Wacholder, sogar im Norden des Landes. Das südliche F. führt in guten Jahren viel Getreide aus; doch findet auch oft Mißwachs statt, wobei die Einwohner zu Brotsurrogaten (Föhrenrinde, mit Mehl vermischt, und Weißwurzel) ihre Zuflucht nehmen müssen. Die Ernte betrug 1882: 25,581 Ton. (à 1,6489 hl) Weizen, 2,363,526 T. Roggen, 1,255,697 T. Gerste, 1,994,775 T. Hafer, 66,898 T. Mengkorn, 7,670 T. Buchweizen, 72,389 T. Erbsen, 2,729,023 T. Kartoffeln, 203,318 T. Rüben etc., 174,852 Liespfund (à 8,501 kg) Flachs und 97,371 Liespfund Hanf. Die Wälder, welche zu 77 Proz. mit Kiefern, 12 Proz. Fichten und 11 Proz. Laubholz bestanden sind, liefern viel Schiffbau-, Zimmer- und Brennholz; man macht viele Holzkohlen, brennt Teer, bereitet Pech, Terpentinöl und Pottasche und hat überhaupt eine geregelte Forstwirtschaft eingeführt, während man eine Zeitlang dem System der Walddevastationen huldigte. Das Areal der Staatsforsten wird auf 14,766,184 Hektar mit einem Reinertrag von 0,8 Mill. Mk. angegeben. Für den Anbau der Futterkräuter und die Verbesserung der Wiesen geschieht wenig.
Die Viehzucht und die mit ihr verbundenen Gewerbe [282] haben in neuerer Zeit erhebliche Fortschritte gemacht. Die finnländische Rindviehrasse ist durch zahlreiche Kreuzungen mit fremdländischen Tieren verbessert. Die Pferde sind stark und dauerhaft, aber klein; die besten zieht Tawastland. Die Schafzucht ist nicht unbedeutend. Das Vieh wird in mehreren Gegenden im Winter mit Holm, Tang, Heide und Renntiermoos, auch mit Laub gefüttert. Man zählte 1882: 240,859 Pferde, 32,376 Füllen, 66,469 Ochsen und Stiere, 764,935 Kühe, 228,675 Stück Jungvieh, 920,548 Hämmel, 151,429 Schweine, 19,444 Ziegen und 44,836 Renntiere. Leider ist der Schade, welcher dem Vieh- und Geflügelstand durch reißende Tiere zugefügt wird, noch immer ein sehr beträchtlicher, und man büßte z. B. 1883 nicht weniger als 216 Pferde, 715 Stück Hornvieh, 4254 Hämmel, 214 Schweine, 1205 Renntiere, 959 Ziegen und 2312 Stück Geflügel auf diese Weise ein. Die wilden Tiere werden daher eifrig verfolgt und seitens der Regierung Schußprämien ausgesetzt, die 1883 im Betrag von 38,034 Mk. für die Erlegung von 73 Bären, 918 Wölfen, 451 Luchsen, 4058 Füchsen, 48 Vielfraßen, 236 Fischottern, 101 Mardern, 1580 Hermelinen, 4372 Raubvögeln zur Auszahlung kamen. Auch im übrigen sind Jagd und Fischerei ergiebig. Die Seen sind reich an Fischen; der Lachs wird in den großen Flüssen in großer Menge gefangen; Aale sind nicht selten, Neunaugen werden fast bei allen Wasserfällen gefangen, und von dem Strömling und den Sprotten haben die Bewohner der Schären und der Südküste beträchtliche Einkünfte. Robben fängt man besonders im Bottnischen Meerbusen. Außerdem gibt es Hechte, Barsche, Karpfen etc., in einigen Gewässern auch Perlenmuscheln, Krebse hier und da in Südfinnland.
Der Bergbau erstreckt sich vorzugsweise auf die Gewinnung von Gold und Eisen, welch letzteres teils aus Eisenstein, teils aus Sumpf- und Seeerzen gewonnen wird. Die Goldproduktion in den Wäschen von Ivalojoki war früher beträchtlicher, ist aber von (1871) 57 kg auf (1883) 10 kg gesunken. Die Eisengewinnung, die in 43 Hochöfen und 44 Eisenhämmern vor sich geht, betrug 1882: 523,604 Ztr. (à 42,5 kg) Roheisen, 384,572 Ztr. Stangeneisen, 1572 Ztr. Eisenblech und 43,220 Ztr. Schmiedeeisen. Am bedeutendsten ist der Bergbau im westlichen Teil von Nyland. Auch Kupfer und Zinn werden in geringen Mengen gewonnen. Auf industriellem Gebiet sind in den letzten anderthalb Jahrzehnten die bedeutendsten Fortschritte gemacht, und die Regierung läßt es weder an Mühe noch an Kosten fehlen, um den größtmöglichen Aufschwung herbeizuführen. Jedoch ragen die 248 Sägemühlen mit 7211 Arbeitern hervor, von denen 78 mit Dampf, 170 mit Wasserkraft betrieben werden. Die Branntweinbrennerei wurde 1883 in 70 Etablissements betrieben, welche 109,726 hl erzeugten. In den Städten gibt es außerdem 452 Fabriken mit 14,601 Arbeitern und einem Produktionswert von 61 Mill. Mk., die sich in folgende Hauptgruppen verteilen: Textilindustrie 15 Fabriken und 4690 Arbeiter; Papierindustrie 7 Fabriken und 737 Arbeiter; Lederindustrie 18 Fabriken und 161 Arbeiter; Maschinen-, Werkzeug- etc. Industrie 43 Fabriken und 3183 Arbeiter; Tabaksindustrie 28 Fabriken und 996 Arbeiter; Bierbrauereien 39 und 374 Arbeiter; Zündhölzchenfabriken 8 und 357 Arbeiter.
[Handel und Verkehr.] Die Handelsmarine zählte 1. Jan. 1883: 1593 Fahrzeuge mit 255,381 Ton., nämlich 1368 Segelschiffe mit 243,422 T. und 225 Dampfschiffe mit 11,959 T. Der Gesamtumsatz des Außenhandels betrug 1882: 286,927,517 Mk., wovon 167,054,387 Mk. auf den Import und 119,873,130 Mk. auf den Export entfielen, 1883: 264,600,000 Mk., wovon 149 Mill. auf den Import und 115 Mill. auf den Export kamen. Mit Rußland, Deutschland, Großbritannien und Skandinavien werden die hauptsächlichsten Umsätze gemacht. Zum Export gelangen insbesondere Produkte der Land- und Forstwirtschaft, wie Holz, Butter, Getreide, Mehl, Grütze, lebendes Vieh, Teer und Pech, aber auch Industrieprodukte, wie Gewebe, Papier und Pappe, Eisen und Stahl, Glaswaren. Die bedeutendsten Einfuhrwaren sind: Getreide, Zucker, Kaffee, Baumwolle, Salz, Gewebe, Bekleidungsartikel, Maschinen, Eisen und Stahl etc. Unter den Häfen des Großfürstentums nehmen Wiborg, Helsingfors und Abo eine hervorragende Stelle ein. Außerdem sind für den nachbarlichen Verkehr und für den Holzwarenexport wichtig die Häfen am Bottnischen Meerbusen: Torneå, Uleåborg und Brahestad, Gamlakarleby, Jakobstad, Nykarleby, Wasa, Kaskö, Christinestad, Björneborg, Raumå, Nystad; längs des Finnischen Golfs: Hangöudd, Ekenäs, Borgå, Lowisa und Fredrikshamn. Navigationsschulen bestehen zu Helsingfors, Abo, Wiborg, Uleåborg, Wasa und Aland; zu Abo und Helsingfors auch Handelsschulen. Die besten Schiffe werden in Österbottnien, überhaupt an der westlichen Küste gebaut. Die Zahl der eingelaufenen Schiffe war 1883: 10,174 mit 1,567,263 Ton. Die Zahl der ausgegangenen Schiffe betrug 9740 mit 1,523,795 T. Auf den Kanälen passierten 1883: 18,494 Schiffe. Das Eisenbahnnetz stieg von (1883) 1191 km auf (1885) 1324 km. Die längsten Linien im Land sind: die Bahn Hyvinge-Hangö (148 km), die Bahn Toijala-Abo (127 km), die Bahn Helsingfors-Riihimäki (71 km). Aus F. heraus führt die Strecke Riihimäki-St. Petersburg (369 km). Mit Ausnahme der Linie Borgå-Kervo (33 km) gehören alle Bahnen dem Staate. Der demnächstige Weiterausbau der Linie Helsingfors-Tammerfors bis Wasa und Jakobstad sowie mehrerer andrer kleiner Linien ist neuerdings beschlossen worden. Die Einnahmen der Staatsbahnen beliefen sich 1882 auf 791,700, die Ausgaben auf 5,100,000 Mk. Der Telegraph untersteht der russischen Verwaltung. Telegraphenbüreaus gibt es in fast allen Städten. Die Post dient nur zum Versand von Briefen und Paketen; man zählte 1883: 188 Postbüreaus. Die hauptsächlichsten Bankinstitute sind: 1) Die Bank von F., 1811 gegründet, durch kaiserlichen Befehl 9. Dez. 1867 unter die Aufsicht des Reichsrats gestellt, mit dem Sitz in Helsingfors und Filialen in 9 Städten. 2) Die Finnländische Vereinsbank, gegründet 1860, mit dem Sitz in Helsingfors und 18 Filialen. 3) Die Nordbank für Handel und Industrie, gegründet 1872, mit dem Sitz in Wiborg, 2 Filialen und 9 Agenturen. 4) Die Wasa-Aktienbank in Nikolaistad, 1879 gegründet. Die Zahl der Sparkassen ist 114 mit 28 Mill. Mk. Einlagen. Die Münzeinheit ist laut Gesetz vom 7. April 1860 die Markka mit 4,499093 g reinen Silbers zu 100 Penni = 80 deutschen Pfennigen. Seit 1878 werden Goldmünzen zu 20 und 10 Markka geprägt.
[Staatsverfassung, Finanzen etc.] Finnlands Staatsform ist eine konstitutionell-monarchische, obwohl in etwas veralteter Form. Die schwedischen Grundgesetze vom 29. Aug. 1772 und 21. Febr. und 3. April 1789 sind noch in Geltung. Während der langen Zeit von 1809 bis 1863 wurde der Landtag nicht zusammenberufen, da der Großfürst gesetzlich dazu nicht gezwungen war. Seit 1863 begann daher das konstitutionelle [283] Leben von neuem. Nachdem der Landtag und die Regierung zu einer neuen Landtagsordnung ihre Zustimmung gegeben hatten, wurde dieselbe 3. (15.) April 1869 bestätigt. Laut derselben soll wenigstens alle fünf Jahre der Landtag zusammenkommen. Derselbe besteht aus vier Ständen: Adel, Geistlichkeit, Bürger und Bauern. Die Einführung neuer Gesetze und neuer Steuern kann nur mit Genehmigung des Landtags erfolgen. Der Kaiser-Großfürst hat allein das Recht, dem Landtag Gesetzentwürfe vorzulegen; der Landtag kann aber bei der Regierung um neue Gesetze und Verordnungen petitionieren. Werden die Petitionen von der Regierung genehmigt, so wird der Entwurf dem nächsten Landtag vorgelegt. In ökonomischen Angelegenheiten hat die Regierung das Recht, allein Gesetze zu erlassen.
Für die Verwaltung des Landes setzte Kaiser Alexander I. 25. Okt. (6. Nov.) 1811 ein Komitee für die finnischen Angelegenheiten zu St. Petersburg nieder, das aus drei Mitgliedern bestand und in Verbindung mit dem Staatssekretär für F. den Vortrag beim Kaiser hatte. Kaiser Nikolaus löste 17. März 1826 dieses Komitee auf und behielt nur den Staatssekretär bei; indessen wurde das Komitee 1857 wieder eingerichtet. Der Staatssekretär, seit 1834 Ministerstaatssekretär für F. genannt, ist Chef der kaiserlichen Kanzlei für F. Ihm ist der Generalgouverneur untergeordnet, der an der Spitze der Polizei und des Heers steht und im kaiserlichen Senat für F. den Vorsitz führt. Jedes Gouvernement (Län) wird durch einen Gouverneur (bis 1837 Landeshauptmann) verwaltet. F. zerfällt in 51 Vogteien, welche wiederum in 240 Länsmansdistrikte geteilt sind, die gewöhnlich dem Umfang des Kirchspiels entsprechen. Als höchstes Landeskollegium setzte Kaiser Alexander I. 16. (28.) Aug. 1809 ein Regierungskonseil in Abo ein, anfangs aus 14, gegenwärtig aus 20 Mitgliedern bestehend, welche der Kaiser je auf drei Jahre wählt. Im J. 1816 erhielt dieses Kollegium den Titel Kaiserlicher Senat von F. und teilt sich in das Justiz- und Verwaltungsdepartement. 1819 wurde Helsingfors Sitz des Senats. Das Justizdepartement bildet die letzte Instanz für alle Zivil- und Kriminalprozesse. Dem Kaiser steht das Begnadigungsrecht zu. Dem Justizdepartement untergeordnet sind die drei Hofgerichte in Abo, Wasa und Wiborg, letzteres erst 1839 errichtet. Die Hofgerichte bestehen aus einem Präsidenten und mehreren Hofgerichtsräten und Assessoren. Die unterste Instanz in den Landgemeinden bilden die Häradsgerichte, die aus einem Häradshöfding und zwölf aus den Bauern gewählten Beisitzern bestehen, und zu deren Ressort alle Zivil- und Kriminalprozesse gehören. In den Städten gibt es Rathausgerichte, die aus einem Bürgermeister und einer Anzahl von der Bürgerschaft gewählter Ratsmänner bestehen. Die Oberinstanz der Rathausgerichte bildet wieder das Hofgericht. Das geltende Zivil- und Kriminalrecht ist das schwedische von 1734. Das Verwaltungsdepartement des Senats teilt sich in sechs Expeditionen: für Kanzlei, Finanzen, Ackerbau und Handel, Rechnungswesen, Militär und geistliche Angelegenheiten. Zur Verwaltung der Staatswaldungen ist ein besonderer Forstetat unter einem Oberdirektor mit 52 Oberforstmeistern und 565 Distriktsforstmeistern bestimmt. In allen Senatsabteilungen entscheidet die Stimmenmehrheit. Ein Prokurator steht in unmittelbarer Berührung mit dem Senat. Er hat als Beistand des Generalgouverneurs darüber zu wachen, daß die Gesetze beobachtet werden und jeder Staatsdiener seine Pflicht thue. Was ferner die Finanzen Finnlands betrifft, so betragen nach dem Budget für 1885 die Ausgaben und Einnahmen je 47,024,724 finn. Mk. Die Hauptposten waren (in Mk.):
Einnahmen. | |
Ertrag des Staatsbesitzes | 6983100 |
Direkte Steuern | 7426680 |
Indirekte Steuern | 18375000 |
Stempel und Pässe | 1272000 |
Posten | 950000 |
Tonnengeld | 550000 |
Überschuß des Vorjahrs | 9324776 |
Ausgaben. | |
Zur Disposition des Kaisers | 280000 |
Regierung | 1539283 |
Militärwesen | 7363145 |
Zivilverwaltung | 6236421 |
Kosten d. Staatsschuld | 4492800 |
Kultus und Unterricht | 4508933 |
Eisenbahnen | 9952000 |
Öffentliche Arbeiten u. Ackerbau | 2640812 |
Zu den direkten Steuern liefert die Grundsteuer mehr als die Hälfte, die Kopfsteuer 1/5, den Rest die Einkommensteuer und die Gewerbe- und Handelssteuer. An den indirekten Steuern sind die Zölle mit 11,7 Mill., die Branntweinsteuer mit 5 Mill. Mk. beteiligt; das übrige fließt aus der Bier-, Tabak- und Spielkartensteuer. Die Staatsschuld belief sich 1. Jan. 1885 auf 67,2 Mill. Mk., wovon jedoch nur 8,71 Mill. durch innere Anleihen aufgenommen waren. Seit 1. Jan. 1881 ist die allgemeine Militärdienstpflicht eingeführt (Gesetz vom 18. Dez. 1878). Es bestehen 1 Garde- und 8 Linien-Schützenbataillone mit einer Friedensstärke von 4545 Mann mit 162 Offizieren. Zur Flotte gehören 800 Lotsen, welche auf 20 Leuchttürme und 107 Stationen verteilt sind. Das Wappen Finnlands besteht aus einem von sieben Rosen umgebenen goldenen Löwen, der in der vordern Tatze ein bloßes Schwert hält und mit der Linken auf einen Säbel tritt, alles in rotem Feld.
Vgl. Helms, F. und die Finnländer (Leipz. 1869); Hallstén, Geographie des Großfürstentums F. (übersetzt von Klöden in der Berliner „Zeitschrift für Erdkunde“, Berl. 1871); Armfelt, La Finlande; guide du voyageur (Helsingf. 1874); Topelius, Eine Reise in F. (Leipz. 1874); Ssemenow, Rußland nach den Darstellungen der Reisenden und ihren Forschungen, Bd. 1 (Petersb. 1874); Buch, Die Nationalitätenfrage in F. (Stuttg. 1883); Retzius, F., Schilderungen aus seiner Natur, seinem alten Kultus und seinem heutigen Volksleben (deutsch, Berl. 1885); Ignatius, Le grand-duché de Finlande. Traduit du suédois (Helsingf. 1876); „Statistik Årsbok för Finland“ (hrsg. vom Statistischen Büreau, zuletzt 1885). Von Kartenwerken veröffentlichte Gyldén eine Spezialkarte in 30 Blättern (1 : 400,000) und eine Höhenschichtenkarte in 6 Blättern (1 : 120,000); ferner G. Alfthan, Karta öfver Stor-Förstendömet F. (1 : 1,260,000, Helsingf. 1862).
Die Finnen (s. d.) oder Tschuden kamen in vorgeschichtlicher Zeit aus dem innern Asien in die Gegenden des Urals und der Wolga bis hinauf zum Weißen Meer, wo sie schon früh eine gewisse Kultur gehabt zu haben scheinen. Sie gründeten das biarmische Reich mit der Hauptstadt Perm, wurden aber später mehr und mehr nach Norden gedrängt und kamen so in das jetzige F., während die früher von ihnen innegehabten Länder allmählich in den Besitz der Russen gelangten. Bald gerieten die Finnen in teils freundliche, teils feindliche Berührung mit den Skandinaviern, und die schwedischen Könige versuchten sie zu unterwerfen. König Erich der Heilige von Schweden unternahm 1157 einen Kreuzzug gegen sie, wobei der Bischof Heinrich von Upsala, der „Apostel der Finnen“, den Märtyrertod fand. Durch diesen Zug wurde der Grund zur Bekehrung der Finnen [284] und zur Vereinigung Finnlands mit Schweden gelegt. Was Erich begonnen, wurde vollendet durch Birger Jarl (1249) und Torkel Knutson (1273), den Vormund des schwedischen Königs Birger I. seit 1290; derselbe unterwarf auch die östlichen Teile Finnlands, zwang die Karelen zum Gehorsam und gründete die Stadt Wiborg. Zwar suchte die Republik Nowgorod den Fortschritten der Schweden Einhalt zu thun, indessen mußte nach längern Kämpfen die schwedische Herrschaft über F. anerkannt werden. Den Statthalterschaften Abo, Tawastehus und Wiborg fügten die Schweden bald noch Österbotten hinzu. F. erhielt den Titel eines Herzogtums, nahm seit 1362 durch seine Deputierten teil an der Wahl der schwedischen Könige und wurde mehrmals an schwedische Prinzen verliehen. Im J. 1477 ward zum Schutz des Landes gegen die Russen in Sawolaks die Festung Olofsborg (später Nyslott genannt) erbaut und auch Wiborg mit Mauern umgeben. Unter der Reichsverwaltung Sten Stures des ältern brach Iwan Wasiljewitsch I. 1495 mit 60,000 Mann in F. ein, und erst 1504 machte ein auf 20 Jahre geschlossener und später bis 1564 verlängerter Waffenstillstand dem Krieg ein Ende. Allein die Grenzfehden mit den Russen dauerten fort. Die schwedische Herrschaft behielt die Oberhand u. führte die Reformation auch in F. ein. Der erste evangelische Bischof war Martin Skytte (1528), aber als der eigentliche Reformator Finnlands kann doch Michael Agricola (Bischof zu Abo 1550–57) angesehen werden. Johann, der älteste Sohn aus der zweiten Ehe Gustav Wasas, erhielt bei der Teilung das Herzogtum F. und versuchte 1561 vergebens, sich von seinem Bruder Erich unabhängig zu machen. Die Unruhen, welche nach dem Erlöschen des Hauses Rurik bis zur Besteigung des Zarenthrons durch die Familie Romanow 1613 Rußland zerrissen, benutzte Schweden, um sich Kareliens und Ingriens zu bemächtigen, und erreichte auch sein Ziel durch den Frieden von Stolbowa (27. Febr. 1617). Während der Regierung der Königin Christine wurde der Graf Peter Brahe zum Generalgouverneur von F. ernannt (1637) und erwarb sich durch seine ausgezeichnete Thätigkeit ein hohes Verdienst um das Land. Zusammen mit dem Bischof Rothovius stiftete er 1640 die Universität zu Abo. Für die geistlichen Angelegenheiten und den Volksunterricht wirkten segensreich und energisch die Bischöfe Terserus (1658–64), Gezelius der ältere (1664–1690) und Gezelius der jüngere. Um die unterbrochene Verbindung Rußlands mit dem Meer wiederherzustellen, fiel Peter der Große nach der Gründung von St. Petersburg in Karelien ein, nahm Wiborg und Kexholm und setzte den Krieg namentlich seit seinem großen Sieg bei Poltawa so glücklich fort, daß er im Nystader Frieden vom 30. Aug. (10. Sept.) 1721 Ingermanland, Karelien, Esthland und Livland von den Schweden abgetreten erhielt. Das gräßlich verheerte F. gab Rußland, um die Städte Wiborg und Kexholm nebst ihren Distrikten zu erhalten, an Schweden zurück. Ein neuer, 1741 ausgebrochener Krieg endete mit dem Frieden von Abo (7. Aug. 1743), in welchem die Russen F. bis an den Kymmeneelf, also mit Nyslott, Fredrikshamn und Sawolaks, erhielten, welcher Distrikt mit dem schon 1721 erworbenen Wiborg und Kexholm fortan das russische Gouvernement Wiborg bildete. Der Versuch Gustavs III., das Verlorne durch den Krieg von 1788 bis 1790 wiederzugewinnen, endigte ohne Resultat mit dem Frieden von Werelä (14. Aug. 1790). Als Gustav IV. Adolf von Schweden den von Napoleon I. und Rußland verlangten Beitritt zum Kontinentalsystem verweigerte, rückten zu Ende Februar 1808 russische Truppen in Schwedisch-Finnland ein und eroberten 23. März Abo. Die verräterische Übergabe Sweaborgs und die Auslieferung der Schärenflotte (7. April) gaben das Land den Russen preis. Im Tilsiter Frieden hatte der Zar in einem geheimen Artikel von Napoleon I. die Einwilligung erhalten, F. dem russischen Reich einzuverleiben. Den Einwohnern wurde der Huldigungseid abgezwungen, und 11. Febr. 1809 berief Alexander I. den finnischen Landtag auf 22. März nach Borgå. Am 29. desselben Monats huldigten sämtliche Mitglieder des Landtags dem russischen Kaiser als dem Herrn und Großfürsten des Landes, worauf derselbe unterm 15. (27.) März in einem Manifest „des Landes Religion und Grundgesetze sowie die Privilegien und Gerechtsame, welche ein jeder Stand im genannten Großfürstentum besonders und alle Einwohner desselben im allgemeinen, so höhere wie niedere, bis jetzt der Konstitution gemäß genossen haben“, bestätigte und gelobte, „alle diese Vorrechte und Verfassungen fest und unverrückt in ihrer vollen Kraft beizubehalten“. Der Kaiser vernahm darauf die Stände über einige die innere Verwaltung betreffende Propositionen, worauf dieselben 18. Juli 1809 auseinander gingen. Die schwedische Regierung mußte den Frieden zu Fredrikshamn 5. (17.) Sept. 1809 mit der förmlichen Abtretung des ganzen F., der Alandsinseln, Österbottniens, der Kemi- und Torneå-Lappmarken erkaufen. Eine spätere Übereinkunft vom 20. Nov. 1810 regulierte die Grenzen und eine Zusatzurkunde vom 10. Sept. 1817 die Handelsverhältnisse. 1811 trennte der Kaiser das wiborgische Gouvernement vom Kaiserreich und bestätigte das Großfürstentum F. innerhalb der alten Grenzen, die es vor dem Frieden zu Nystad gehabt hatte. Obwohl sich die Finnen bei ihrer privilegierten Stellung der russischen Oberherrschaft fügten und im Lauf der Zeit sich ziemlich mit derselben befreundeten, riefen doch die zu streng gehandhabte Zensur sowie die zu ängstliche Überwachung jeder nationalen und freiern politischen Regung, namentlich in den letzten Jahren der Regierung des Kaisers Nikolaus, mehrfache Mißstimmung in F. hervor, die erst nach Wiederbelebung der alten ständischen Verfassung unter Alexander II. (s. oben) zu schwinden begann. Vgl. zur Geschichte: Juusten, Chronicon episcoporum finlandensium (Åbo 1799, von Porthan bearbeitet und erweitert auch in dessen „Opera selecta“); Gerschau, Versuch einer Geschichte Finnlands (Odense 1821); Rein, Föreläsningar öfver Finlands historie (Helsingf. 1870–71, 2 Tle.); Y. Koskinen (G. Z. Forsman), Finnische Geschichte von den frühsten Zeiten bis auf die Gegenwart (Leipz. 1873); Danilewsky, Geschichte des Kriegs in F. 1808–1809 (Riga 1840), und die von der Finnischen Litteraturgesellschaft herausgegebene Zeitschrift „Historiallinen Arkisto“ (Helsingf. 1866 ff.).
[284] Finnland. Die Bevölkerung verteilte sich im J. 1888 wie folgt auf die einzelnen Gouvernements:
Gouvernements | Bevölkerung |
Nyland | 231773 |
Abo-Björneborg | 386350 |
Tawastehus | 250071 |
Wiborg | 335970 |
St. Michel | 176786 |
Kuopio | 281351 |
Wasa | 405767 |
Uleåborg | 237848 |
Zusammen: | 2305916 |
Im J. 1887 gehörten 1,116,836 Personen dem männlichen, 1,154,076 dem weiblichen Geschlecht an. Danach hat sich das Zahlenverhältnis der beiden Geschlechter im letzten Jahrzehnt etwas verschoben; denn während 1880 auf 1000 Frauen nur 958 Männer entfielen, sind es 1887 schon 967. Die Zahl der Eheschließungen war 1888: 16,748 (1887: 17,179), der Gebornen (inkl. Totgeborne) 80,172 (1887: 84,102), der Gestorbenen 47,417 (1887: 45,253). Elementarschulen gab es 1886: 873 mit 28,662 Schülern und 24,236 Schülerinnen; Mittelschulen 28 mit 4258 Lernenden für die männliche und 46 mit 3825 Lernenden für die weibliche Jugend, Lehrerseminare 42 mit 527 Lernenden. Die Ernte betrug 1888: 4,588,820 hl Roggen, 5,015,065 hl Hafer, 2,157,734 hl Gerste, 141,657 hl Erbsen, 55,241 hl Sommerweizen, 17,075 hl Buchweizen und 5,592,990 hl Kartoffeln.
Der Umfang der Staatswaldungen belief sich 1887 auf 141/4 Mill. Hektar, doch brachten sie nur einen Reinertrag von 1 Mill. finn. Mk. Der Viehstand bezifferte [285] sich 1887 auf 258,666 Pferde, 952,640 Stück Rindvieh, 1,042,789 Schafe, 184,755 Schweine. Unter den Erzeugnissen des Bergbaues ragt, abgesehen von einer geringen Menge Gold, Gußeisen und Eisen hervor. Im Durchschnitt der Jahre 1883–87 betrug die Produktion des erstern 1,121,788, des letztern 894,427 Pud. Die Zahl der Fabriken wird 1887 auf 6951 mit einem Produktionswert von 151,252,000 Rubel angegeben. Die namhaftesten Industriezweige sind:
Fabriken | Produktionswert (Mill. Rub.) | |
Textilindustrie | 134 | 35,5 |
Holzindustrie | 770 | 57,3 |
Chemische Industrie | 121 | 2,0 |
Verarbeitung tierischer Stoffe | 1054 | 14,4 |
Fabrikation von Kalk, Ziegeln etc. | 456 | 6,6 |
Metallurgische Industrie | 550 | 17,8 |
Nahrungsmittelindustrie | 3105 | 13,8 |
Die Zahl der kleinern Etablissements, deren jährliche Produktion unter 1000 Rubel bleibt, war 762 mit einer Gesamtproduktion von 3,474,000 Rub. Die Zahl aller industriellen Arbeiter ist 54,544. Außerdem waren im Durchschnitt der Jahre 1886–88 thätig 51 Branntweinbrennereien mit einer Jahresproduktion von 861,000 hl, 46 Bierbrauereien und 29 Tabaksfabriken. Der Wert der Ausfuhr war 1889: 102,7 Mill. finn. Mk. (1888: 90,5 Mill.), der Einfuhr 133,5 Mill. finn. Mk. (1888: 112,2 Mill.). Der Schiffsbestand belief sich 1888 auf 336 Dampfschiffe mit 17,454 Ton. und 1799 Segelschiffe mit 235,161 T. Das Eisenbahnnetz umfaßte 1890: 1825 km; die Gesamteinnahmen waren 1886–88 durchschnittlich 8,344,379 Rub., die Ausgaben 5,397,433 Rub., so daß ein Reingewinn von 2,946,946 Rub. berechnet wird. Der in den Eisenbahnen steckende Anlagewert betrug 1888: 120,166,357 Rub. Die Zahl der Postbüreaus war 1888: 311. Sie beförderten etwa 51/3 Mill. Briefe und Postkarten. Die Staatseinnahmen und -Ausgaben wurden für 1890 auf 54,158,831 finn. Mk. veranschlagt. Die Staatsschuld betrug 1890: 85 Mill. finn. Mk.
Geschichte. Die russifizierenden Einheitsbestrebungen, welche in den baltischen Provinzen so großes Unheil anrichteten, nahmen sich seit 1890 auch F. zum Ziel, und der Zar begünstigte sie. Wie immer, begann die russische Presse ein planmäßiges Hetzen gegen die finnische Selbständigkeit, das um so mehr Besorgnisse in F. erwecken mußte, als die russischen Zeitungen ohne Zulassung der Regierung derartige Angriffe gar nicht hätten wagen können. Es begab sich daher Anfang Mai 1890 eine Abordnung von Vertrauensmännern der vier Stände auf dem finnländischen Landtag nach Petersburg, um den Zaren auf die durch das Gebaren der Presse hervorgerufene Erregung und Bekümmernis aufmerksam zu machen und um Erhaltung der bestehenden, vom Zaren bei seinem Regierungsantritt wieder bestätigten Verfassung zu bitten; doch wurde ihr der nachgesuchte Gesamtempfang verweigert. Die finnländische Presse wurde gemaßregelt, sobald sie die finnländische Selbständigkeit, wenn auch in vorsichtigster Weise, verteidigte, angesehene Senatoren wegen ihrer Anhänglichkeit an die Verfassung zum Rücktritt genötigt. Durch kaiserliches Dekret wurde 4. Juli das Postwesen von F. mit dem des russischen Reiches vereinigt. Der Unterricht in der russischen Sprache wurde an den Schulen erheblich verstärkt und beschlossen, daß die Volksschullehrer unentgeltlich in der russischen Sprache unterrichtet werden sollen. Auf Kosten des Staats wurden finnische Beamte in das Innere Rußlands geschickt, um sich in der russischen Sprache zu vervollkommnen. Das neue vom Landtag beschlossene Strafgesetz für F. wurde vom Zaren nicht genehmigt, sondern 1891 befohlen, daß die Einführung desselben bis zur Beseitigung der mit den Verwaltungsgrundsätzen des russischen Reichs in Widerspruch stehenden Artikel verschoben werde. Dieser Erlaß rief die größten Besorgnisse vor weitern Verfassungsänderungen und daher Erbitterung und Trauer hervor.
Zur Litteratur: Ignatius, Finlands Geografi (Helsingf. 1881 ff.); Topelius, Aus Finnland. Novellen, Studien und Schilderungen (deutsch, Gotha 1888); Mechelin, Staatsrecht Finnlands (in Marquardsens „Handbuch des öffentlichen Rechtes“, Bd. 4, Freiburg 1888); Schybergson, Finlands historia (Helsingf. 1887–89, 2 Bde.).
[300] Finnland, Geschichte. Der finnländische Landtag wurde 26. Jan. 1891 mit folgendem kaiserlichen Manifest eröffnet: „Vertreter des finnischen Volkes! Unter unablässiger Fürsorge für alle meine treuen Unterthanen habe ich für gut befunden, euch zu dem jetzt beginnenden Landtag zu berufen, um die Entwürfe einiger neuer Gesetze und finanzieller Maßnahmen für das Land zu beraten.“ Gleichzeitig griff aber die russische Regierung mit mehreren Dekreten eigenmächtig in die innern Angelegenheiten Finnlands ein, und der Generalgouverneur Graf Heyden erklärte rundweg den Willen des Zaren für die einzige Richtschnur und verlangte vom Senat, daß er sich den von der russischen Regierung geäußerten Wünschen einfach unterordne. Der Landtag beschloß im März in einer Ergebenheitsadresse an den Kaiser, der in F. herrschenden bewegten Stimmung Ausdruck zu geben, die durch einige auf den engern Anschluß des Großfürstentums an die übrigen Reichsteile abzielende Maßnahmen hervorgerufen worden. In einem Erlaß des Zaren an den Generalgouverneur hieß es darauf: Nur eine falsche Auslegung der Grundlagen für die Beziehungen Finnlands zum Reiche und der obersten Gewalt habe diese bedauerliche Erregung veranlassen können; die Rechte und Privilegien des Landes, seine besondere kirchliche Organisation und seine Gesetze würden nicht nur aufrechterhalten, sondern erhielten in vielen Teilen noch weitere Entwickelung; er hoffe, daß die Vernunft des finnischen Volkes diese Verirrung (der falschen Auslegung der russischen Maßnahmen) einsehen und richtiges Begreifen der eignen Vorteile dasselbe bewegen werde, eine festere Knüpfung der Bande anzustreben, welche F. und Rußland verbinden. Demgemäß wurden vom Landtag mehrere Abänderungen des Strafgesetzes und des Wehrpflichtgesetzes verlangt, um dieselben mit den russischen Gesetzen in Übereinstimmung zu bringen. Im April wurde der Minister-Staatssekretär General Ehrnrooth durch seinen bisherigen Adjunkten, General W. v. Dähn, einen ganz russifizierten Finnländer, ersetzt. Als das russische Kaiserpaar im Juli die finnischen Schären besuchte, wurde es sehr kühl empfangen. Den zur Begrüßung erschienenen Senatoren wurde eine Audienz beim Kaiser, in der sie die Lage des Landes schildern wollten, verweigert, worauf ein angesehenes Mitglied des Senats, der Vizepräsident Baron v. Troil, seine Entlassung nahm. Dagegen erschien 1. Juli eine Verordnung, wonach vom 1. Okt. ab dem Senat die Oberaufsicht über die Presse entzogen und einem vom Zaren zu ernennenden Beamten übertragen wurde; der Generalgouverneur hatte fortan allein die Erlaubnis zur Ausgabe periodischer Zeitschriften zu erteilen und erhielt die Befugnis, das Erscheinen einer Zeitung zeitweilig oder für immer zu verbieten, falls er finde, „daß dieselbe durch unrichtige Auslegung der Stellung Finnlands gegenüber dem Kaisertum Anlaß zum Mißvergnügen gibt, oder wenn sonst berechtigte Gründe vorhanden sind“. Weitere Ukase bestimmten, daß der Minister-Staatssekretär alle die Interessen Rußlands berührenden finnischen Gesetzvorlagen erst den russischen Ministern zur Meinungsäußerung vorzulegen habe, ferner alle Vorlagen und Anträge sowohl des Staatssekretärs als des Senats dem Generalgouverneur in russischer Sprache einzureichen seien und daher als Beamte des Staatssekretärs und der Kanzlei des Generalgouverneurs nur Russen oder Finnländer, welche die russische Sprache gründlich verstehen, angestellt werden sollten. Eine Verordnung vom 18. Dez. 1881 verfügte sodann, daß bei jeder Diensternennung dem Bewerber, der die russische Sprache verstehe, der Vorzug zu geben sei. Um die russische Regierung von allen Bedenken und Rücksichten auf frühere Versprechungen der Zaren, namentlich Alexanders I. bei der Besitzergreifung Finnlands 29. März 1829 in Borgo, zu befreien, behauptete der russische Historiker Ordin in einem angeblichen Geschichtswerk („Die Unterwerfung Finnlands durch Rußland“, Petersb. 1889, 2 Bde.), das von der russischen Akademie der Wissenschaften gekrönt wurde, daß jene Versprechungen, die er als mißverstandene Phrasen bezeichnete, F. gar keinen Anspruch auf politische Rechte gewährten. Er wurde zwar von Danielson („Finnlands Vereinigung mit dem russischen Reich“, deutsch, Helsingfors 1891) gründlich widerlegt, dennoch blieb seine Darstellung nicht ohne Einfluß auch auf den Zaren. Als eine besondere Rücksichtslosigkeit der russischen Regierung wurde es in F. empfunden, daß trotz des Entgegenkommens des Landtags, der die gewünschten Änderungen am neuen Strafgesetzbuch bereitwilligst vorgenommen hatte, dasselbe 13. Dez. 1890, noch ehe es in Kraft getreten, durch kaiserlichen Erlaß suspendiert und F. dadurch ein ganzes Jahr ohne Strafgesetz gelassen wurde, da das alte schon aufgehoben war. Die Vorstellungen des Landtags über diesen Mißstand blieben unbeantwortet. Zum Konseilpräsidenten wurde Ende 1891 ein unfähiger kaiserlicher Günstling, Tudeer, ernannt. Ja, es drohte F. 1892 die völlige Aufhebung seiner Verfassung und völlige Einverleibung in Rußland durch eine im Herbst 1891 in Petersburg eingesetzte „finnländische Grundgesetzkommission“.