MKL1888:Feuerschutz- und Feuerwehrwesen

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Feuerschutz- und Feuerwehrwesen“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 18 (Supplement, 1891), Seite 281283
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Feuerschutz- und Feuerwehrwesen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 18, Seite 281–283. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Feuerschutz-_und_Feuerwehrwesen (Version vom 16.02.2024)

[281] Feuerschutz- und Feuerwehrwesen.[WS 1] Die Veranstaltungen zur Abwehr, Unterdrückung und Gefahrlosmachung von Feuerschäden haben in den letzten Jahren in allen Ländern, namentlich innerhalb der deutschen Sprachgrenze, erhebliche Förderung und vielfache, einschneidende Verbesserungen erfahren. Durch äußerst strenge Feuer- und Baupolizeibestimmungen, welche hauptsächlich von Anfang des Jahres 1887 datieren, ist fast gleichlautend in ganz Deutschland für bauliche Feuersicherheit gesorgt worden, und dies geschah nicht nur für Wohngebäude in Städten und Dörfern, sondern auch ganz besonders für solche Lokale, wo viele Menschenleben gefährdet [282] sein können, wie Theater, Zirkus, Fabriken, Krankenhäuser etc. Auch das Ausland, namentlich Frankreich, England, Österreich-Ungarn, haben die bisherige Sorglosigkeit durch strengere Maßregeln ersetzt, die jedoch in vielen Fällen (wie die Erfahrung neuerdings wieder gezeigt hat) nur auf dem Papier stehen.

In organisatorischer Beziehung wurde in einzelnen deutschen Staaten, resp. preußischen Provinzen durch weitere Feuerwehrgesetze und Verordnungen Neues und Einheitliches geschaffen, wie in Württemberg und den thüringischen Fürstentümern, oder weiter ausgebaut, wie in den Provinzen Hessen-Nassau und Sachsen. Süddeutschland und Österreich (vor allen Böhmen) haben in Bezug auf Zahl und Güte der Feuerwehren den deutschen Norden, zur Zeit wenigstens, weit überflügelt. Doch ist auch hier infolge größern Interesses bei dem preußischen Ministerium des Innern und infolge der Schaffung von Feuerwehrunfallkassen, welche bislang fast überall fehlten, die Unterstützungsfrage leidlich geregelt und dadurch eine regere Beteiligung bei den freiwilligen Feuerwehren, auf denen das moderne Feuerlöschwesen immer mehr beruht, erzielt worden. Die Mittel zu den Unfallkassen werden zum Teil ganz von den öffentlichen Feuersocietäten oder Privatversicherungsgesellschaften (Aachen-Münchener) oder direkt von den Provinzial- etc. Ständen hergegeben, zum Teil zahlen die Kommunen, selten die einzelnen Mitglieder Quoten von etwa einem Drittel der Kosten. Auch einige Berufsfeuerwehren sind, meistens nach Berliner Muster, neu gegründet worden, andre haben zeitgemäße Reorganisationen erfahren.

Als Anerkennung für langjährige Dienstzeit in den freiwilligen Feuerwehren, die übrigens auch nicht nur bei Bränden, sondern auch bei Überschwemmungen als Wasserwehren Hilfe leisten und sogar als bewaffnete Macht schon aufgeboten wurden, sind in Bayern, Württemberg, Sachsen und einigen sächsischen Fürstentümern von den bemessenden Landesherren besondere Feuerwehrehrenzeichen gestiftet worden. Eine Petition des preußischen Landesfeuerwehrverbandes um die Stiftung eines solchen Ehrenzeichens und um allerhöchstes Protektorat hat bisher noch keinen Erfolg gehabt.

In dem Löschverfahren ist besonders das Bestreben hervorzuheben, die chemische, bezüglich die mechanische Feuerlöschmethode einzuführen und auszubilden. Es hat sich jedoch immer wieder herausgestellt, daß zur Zeit Wasser, sparsam verwendet, im allgemeinen das beste und billigste Löschmittel ist. Durch eingehende Versuche seitens des technischen Büreaus der öffentlichen Feuersocietäten der Provinz Sachsen ist festgestellt worden, daß ein billiges, wirksames und nur bei allerstrengster Kälte einfrierendes Löschwasser dadurch herzustellen ist, daß man 100 Teilen Wasser 6 Teile Alaun, 20 Teile Viehsalz und 4 Teile Soda zusetzt. Für kleinere Verhältnisse, wie Brandausbrüche in Zimmern und auf Bühnen, hat sich ein von Schwartz erfundener patentierter Handfeuerlöscher vorzüglich bewährt. Während beim Gießen aus Eimern die gesamte Wassermenge auf einmal und als Masse verwendet wird, schleudert man mit dem Handfeuerlöscher, der aus Zinkblech in Kegelform konstruiert ist, durch einen 5 mm starken und 20 cm langen Schlitz 3–4mal einen fächerartigen Strahl 4–6 m hoch oder weit. Die Löschgranaten, welche zu ungeheuern Preisen, die in gar keinem Verhältnis zu den Herstellungskosten stehen, und mit großer Reklame als Ersatz für Gas- und Handspritzen angepriesen werden, sind schlechter als nichts, weil sie den Glauben an eine Hilfe hervorrufen, die sich dann in der Stunde der Gefahr als nichtig erweist. Ebenso hat die mechanische, automatische Löschweise, z. B. die Grinnell-Brause, in vielen Fällen vollständig versagt. Unter den unzähligen sonstigen Erfindungen, die sich auf Lösch- und Rettungsarbeiten beziehen, haben sich nur sehr wenige im Gebrauch bewährt, so z. B. die Weinhartsche Balanceleiter, welche in 10 Sekunden von einem Mann 14 m hoch aufgerichtet werden kann, und die Lenzsche Hakenleiter, welche nur zwei Drittel der weitverbreiteten, sogen. Berliner Hakenleiter wiegt und sie dabei an Sicherheit, Länge und Verwendbarkeit übertrifft. Das Rettungstuch, auch Rutschtuch genannt, hat sich, wie von vielen Seiten vorausgesagt, nicht bewährt, sondern Unfälle hervorgerufen.

Der Spritzenbau scheint in konstruktiver Beziehung keine Verbesserungen mehr zu gestatten, da von den bessern Firmen der Spritzenbranche fast der volle Prozentsatz der theoretischen Leistungsfähigkeit erzielt worden ist. Man hat dagegen die mannigfaltigsten Versuche gemacht, die menschlichen Kräfte beim Betrieb durch tierische und elementare zu ersetzen. Versuche mit Druckwasser sind ganz ohne Resultat geblieben. Auch die Verbindung der Kohlensäure als vorläufiger Druckerzeuger mit der Dampfspritze hat nicht ganz den auf sie gestellten Erwartungen entsprochen. Eine Spritze mit Petroleummotor war 1888 in Hannover auf dem deutschen Feuerwehrtag ausgestellt. Die Versuche, die damit angestellt wurden, waren ziemlich befriedigend, doch ist eine Verbreitung dieses Systems nicht erfolgt. Die Idee, eine Spritze mit einem Gasmotor zu verbinden, der bei städtischen Bränden von der nächsten Gaslaterne durch Gummischlauch zu speisen wäre, sowie die Verwendung elektrischer Kraftübertragung wurde bisher nur angeregt. Dagegen scheint jetzt ein Problem gelöst zu sein, das seit einem halben Jahrhundert den Spritzenbauer beschäftigte, nämlich die Verwertung der früher auf der Brandstelle nutzlosen Kraft der Spritzenpferde als Arbeitskraft an der Spritze. Komplizierte Versuche von Magirus, Bewersdorf u. a. haben das einfachste, jetzt durch Ewald von den Amerikanern wieder aufgenommene Göpelprinzip nicht verdrängen können, das wirklich die Lösung dieser Frage zu bringen scheint. Im Dampfspritzenbau regt sich jetzt das Bestreben, kleine, von Hand fahrbare Maschinen zu liefern. Die damit gewonnenen Vorteile werden jedoch finanziell wett gemacht, da eine derartige Spritze 2–3 Handdruckspritzen im Preise gleichsteht, ohne sie vollständig namentlich im Falle einer Reparatur ersetzen zu können. Man hat infolgedessen die großen Dampfspritzen mit Rücklaufventilen versehen, die es gestatten, mit derselben Maschine 100, 500 oder 1000 Lit., je nach Bedürfnis, zu werfen. Zu erwähnen sind auch die amerikanischen Feuerboote, schwimmende Dampfspritzenboote, die, mit starken Maschinen ausgerüstet, kolossale Wassermengen auf 200–300 m zu werfen im stande sind.

In der Alarmierung ist durch das von Lenz in weitere Kreise eingeführte Nebelhorn überall da eine empfindliche Lücke ausgefüllt worden, wo eine elektrische Alarmleitung fehlte. Über die Benutzung des Fernsprechers s. d. (S. 271). Döhring hat ein neues Morse-Feuertelegraphensystem eingeführt, das bisher überall, wo es in Anwendung kam, befriedigte.

[283] In den Großstädten ist trotz strenger Bestrafung die Feuerwehr oft durch die öffentlichen Feuermelder mutwillig und zwecklos alarmiert worden. Diesen Unfug sucht Vogel durch seine patentierte Signalsäule zu verhindern, welche den betreffenden Melder bis zum Eintreffen der Feuerwehr oder eines Sicherheitsbeamten gefangen hält. Der Zweck des Alarms: die Feuerwehr so schnell wie möglich auf die Stelle der Gefahr zu schaffen, wird dadurch bei vorsichtigen und ängstlichen Meldern oft verfehlt werden. Vgl. „Die Förderung des Feuerlöschwesens und der Feuersicherheit der Provinz Sachsen“ (amtlicher Bericht, Merseb. 1889); Lenz, Handbuch für die preußischen Feuerwehren (Danz. 1886); Czermak, Zehn Jahre Feuerwehrverbandswesen in Böhmen (Teplitz 1888); Gutsmuths und Lenz, Feuerwehrkatechismus (Danz. 1890); Krameyer, Die Bekämpfung der Schadenfeuer, taktische Regeln (Berl. 1890). Organ für 32 deutsche Feuerwehrverbände ist die in Danzig halbmonatlich erscheinende Zeitschrift „Der norddeutsche Feuerwehrmann“.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Siehe auch Feuerschutz im Hauptteil (Band 6).