MKL1888:Felddienst
[109] Felddienst, im Gegensatz zum Garnisonsdienst alle jene Dienstzweige der im Feld stehenden Truppen, deren Ausübung einem Schlachttag folgt, und die zu den Verrichtungen des kleinen Kriegs gehören; es sind dies der Aufklärungs- und Rekognoszierungsdienst, das Einholen der Nachrichten vom Feind und über das Terrain; der Sicherheitsdienst (s. d.); die Regelung der Verbindung zwischen den einzelnen Gliedern eines Heers durch Meldungen etc. (Ordonnanzdienst); ferner gehört hierher das Verhalten der Truppen während des Marsches (Marschdienst) und während der Ruhe, im Biwak (Lagerdienst) oder in Quartieren (Kantonnementsdienst), wie die Führung von Transporten, die gewaltsame Herbeischaffung von Lebensmitteln, Lagerbedürfnissen etc. (Furagierungen), die Deckung von Arbeiten (Bau oder Zerstörung von Schanzen, Brücken). Bei den Felddienstübungen im Frieden schließen sich an jede Einübung des einen oder andern dieser Dienstzweige meist Gefechtsübungen an.
[315] Felddienst. Der F. umfaßt die gesamte Thätigkeit der Truppen im Krieg, die Felddienstordnung vom 23. Mai 1887 für das preußisch-deutsche Heer ist für die Friedensübungen im F. sowie seine Ausführung im Krieg bindende Vorschrift. Der erste Teil behandelt den Dienst im Feld (Ordre de Bataille, Aufklärung, Sicherung, Marsch, Unterkunft, Bagagen, Verpflegung, Sanitätsdienst, Munitionsergänzung, Eisenbahn, Telegraph, Feldgendarmerie), der zweite Teil enthält Bestimmungen für die Herbstübungen und der Anhang Bestimmungen für schriftliche Übungsarbeiten.