MKL1888:Fait accompli
[3] Fait accompli (franz., spr. fät akongplih), vollendete Thatsache, welche nicht mehr rückgängig zu machen ist.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 6 (1887), Seite 3 | |||
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[3] Fait accompli (franz., spr. fät akongplih), vollendete Thatsache, welche nicht mehr rückgängig zu machen ist.