MKL1888:Exekutor
[960] Exekutor (lat.), Ausführer, Vollstrecker; Beamter, welchem die zwangsweise Beitreibung öffentlicher Abgaben obliegt. Exekutorisch, mittels Zwanges erfolgend, die Exekution (s. d.) betreffend. Exekutorische Urkunden, solche, auf Grund deren die sofortige Zwangsvollstreckung (s. d.) zulässig ist.