MKL1888:Exekutivprozeß

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Exekutivprozeß“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 5 (1886), Seite 960
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Exekutivprozeß. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 5, Seite 960. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Exekutivproze%C3%9F (Version vom 06.01.2023)

[960] Exekutivprozeß, im frühern gemeinen Prozeßrecht das summarische Prozeßverfahren, welches bei sofort urkundlich erweisbaren Forderungen den Gläubigern die Vorteile schleuniger Zwangsvollstreckung gewährte. Aus dem E. des gemeinen Rechts ist der nunmehrige Urkundenprozeß (s. d.) hervorgegangen.