MKL1888:Eisenbahnsteige

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Eisenbahnsteige“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 19 (Supplement, 1892), Seite 227
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Eisenbahnsteige. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 19, Seite 227. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Eisenbahnsteige (Version vom 10.12.2022)

[227] Eisenbahnsteige (Absperrung). Die großen Gefahren, welche das Prüfen und Durchlochen der Fahrkarten von den Wagentrittbrettern aus während der Fahrt für die Gesundheit und das Leben des Zugpersonals mit sich bringt (wie die erhebliche Zahl der hierdurch veranlaßten Tötungen und Verletzungen von Beamten zeigt), haben bereits mehrfach die Verlegung der Fahrkartenkontrolle an die Ein- und Ausgänge der Bahnsteige nahegelegt. Die Erfahrung hat zur Genüge gelehrt, daß trotz aller wiederholten und strengen Verbote bei stärkerm Personenverkehr die Beseitigung dieses gefährlichen Verfahrens auch durch unverhältnismäßige, unwirtschaftliche Verstärkung des mit der Fahrkartenkontrolle betrauten Personals nicht zu erreichen ist. Überdies kann fast bei jedem Zug beobachtet werden, daß im letzten Augenblick vor Abfahrt desselben immer noch Reisende zugehen, welche füglich nicht zurückgewiesen werden können, und deren Fahrkarten eben der dem Einsteigen unmittelbar folgenden Abfahrt halber nicht mehr von dem Bahnsteig, sondern nur noch von den Wagentrittbrettern des bereits in Bewegung befindlichen Zuges aus geprüft und durchlocht werden können. Die lebhafte Abneigung, welcher die durchgängige Absperrung der Bahnsteige für Nichtreisende und die allgemeine Verlegung der Fahrkartenkontrolle an die Ein- und Ausgänge derselben in den Kreisen des deutschen Publikums begegnet, wird jenen schwerwiegenden Gründen gegenüber der Durchführung dieses Verfahrens auf die Dauer nicht mit Erfolg widerstehen können. Die Unsitte, bei jeder auch nur kurzen Abwesenheit vom häuslichen Herde die Verabschiedung von der mehr oder minder zahlreichen Familie, ja selbst von dem nähern und weitern Freundeskreis auf den Bahnsteig zu verlegen, besteht einzig und allein nur noch in Deutschland und wird auch hier von jedem Einsichtigen als existenzberechtigt ebensowenig anerkannt werden können wie in andern Ländern mit hochentwickeltem Verkehr. Für die Eisenbahnverwaltung würde das Aufgeben der eigentlichen Fahrkartenkontrolle am Zuge (welche bei Verlegung an die Ein- und Ausgänge der Bahnsteige darauf beschränkt werden kann, ob die Reisenden nicht eine höhere als die ihren Fahrkarten entsprechende Wagenklasse benutzen) nicht nur einen Fortschritt auf dem Gebiete der Humanität, sondern nach Aufwendung der für die Absperrung der Bahnsteige erforderlichen einmaligen (allerdings sehr bedeutenden) Kosten auch eine wesentliche Vereinfachung der Betriebseinrichtungen mit sich bringen, welche namentlich bei grundsätzlicher allgemeiner Durchführung in einer erheblichen Ersparnis an Fahrpersonal ihren finanziellen Ausdruck finden würde. Ebenso würde nach dem Urteil maßgebender Sachverständiger eine solche Maßregel auch der ordnungsmäßigen Durchführung des Dienstes, welche durch die gegenwärtige häufige Überfüllung der Bahnsteige mit Reisenden und weit mehr mit Nichtreisenden schwer beeinträchtigt wird, und somit auch der Sicherheit des Betriebs nicht unwesentlich zu gute kommen. Endlich würde dadurch dem Fahrpersonal die jetzt trotz aller Revisionen durch besondere Kontrollbeamte noch immer reichlich gebotene Gelegenheit zu Unterschleifen aller Art nahezu vollständig entzogen. Infolge neuerer Anordnungen des preußischen Ministers der öffentlichen Arbeiten werden dem Vernehmen nach die erforderlichen Vorbereitungen für die Durchführung der fraglichen Maßregel, die übrigens im Berliner Stadt- und Ringbahnverkehr seit Eröffnung desselben bereits besteht und sich dort, wie überall, bestens bewährt hat und mit 1. Okt. 1891 gelegentlich der Neuregelung des Berliner Vorortverkehrs (s. unten) auch für diesen mit bestem Erfolg eingeführt ist, eifrig betrieben. Der große Umfang dieser Vorbereitungen und wohl auch die Höhe der für eine allgemeine Durchführung erforderlichen einmaligen Aufwendung für bauliche Einrichtungen lassen es begreiflich erscheinen, daß damit nur allmählich vorgegangen werden kann.