MKL1888:Droste zu Vischering

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Droste zu Vischering“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 5 (1886), Seite 159
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Droste zu Vischering. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 5, Seite 159. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Droste_zu_Vischering (Version vom 19.05.2024)

[159] Droste zu Vischering, Klemens August, Freiherr von, Erzbischof von Köln, geb. 22. Jan. 1773 auf seinem Familiengut Vorhelm unweit Münster, erhielt durch seinen Hauslehrer Katerkamp und auf der Lehranstalt zu Münster, hauptsächlich aber im Umgang mit der Fürstin Amalie von Gallizin eine asketische, streng hierarchische Richtung und ward 1798 zum Priester geweiht. 1807 zum Kapitelsvikar des Domstifts Münster gewählt, gab er seine Einwilligung, als das Kapitel 1813 gegen den Willen Pius’ VII. dem von Napoleon designierten Bischof Grafen von Spiegel das Generalvikariat übertrug; infolge einer Reise nach Rom jedoch erklärte er 1815 jene Substitution für ungültig und übernahm wieder selbst die Verwaltung, während das Domkapitel sich mit Hilfe des Theologen Hermes zu rechtfertigen suchte. Bald darauf begannen auch seine Differenzen mit der preußischen Regierung, welche in den Besitz der westfälischen Stiftslande gekommen war. Ihr gegenüberzutreten, machten ihm seine fanatisch kurialistischen Anschauungen zur Pflicht. Er that dies, teils indem er, die preußische Deklaration hinsichtlich der gemischten Ehen im Münsterschen nicht beachtend, seinen Pfarrern die Trauung, ja selbst das Aufgebot gemischter Ehen untersagte, wenn nicht dabei die Erziehung der Kinder in der katholischen Religion versprochen würde, teils indem er nach Errichtung der Universität Bonn und nach Anstellung des Professors Hermes daselbst verfügte, daß die Theologen seines Bezirks nur in Münster studieren dürften. Als die preußische Regierung letztere Verfügung für nichtig erklärte und die Thätigkeit der theologischen Fakultät zu Münster suspendierte, legte D. 1820 sein Generalvikariat nieder und zog sich von allen öffentlichen Geschäften zurück. Als aber sein älterer Bruder, Kaspar Maximilian (1770–1846), 1825 das Bistum Münster erhielt, ließ er sich zu dessen Weihbischof ernennen und vertrat von neuem aufs eifrigste die Interessen der katholischen Kirche. Dennoch wurde er 1835 zum Erzbischof von Köln an des verstorbenen Spiegel Stelle ernannt, nachdem er zuvor dem preußischen Ministerium das Versprechen gegeben hatte, rücksichtlich der gemischten Ehen die Übereinkunft von 1834 aufrecht halten zu wollen. Kaum aber hatte er den erzbischöflichen Stuhl bestiegen, als er nicht nur auf zelotische Weise gegen alle des Hermesianismus verdächtigen Männer verfuhr, sondern auch im September 1837 erklärte, er werde auf Grund des päpstlichen Breves von 1830 ohne das Versprechen der katholischen Erziehung der Kinder nie eine katholische Trauung gestatten; denn die Übereinkunft von 1834 könne nur insoweit für ihn maßgebend sein, als sie mit dem päpstlichen Breve übereinstimme. Da alle Vermittelungsversuche erfolglos blieben, sah sich die preußische Regierung endlich genötigt, ihn von seinem Amt zu suspendieren; D. ward 20. Nov. d. J. nach der Festung Minden abgeführt und begab sich von da 1839 auf sein Stammgut Darfeld. Friedrich Wilhelm IV. legte endlich unter Mitwirkung des Papstes 1840 die Kölner Angelegenheiten dahin bei, daß der Bischof Geissel von Speier als Drostes Koadjutor die Verwaltung des Erzbistums überkam. D. lebte fortan zu Münster, wo er 19. Okt. 1845 starb. Sein kirchenpolitischer Standpunkt liegt ausgeprägt vor in seinen beiden Schriften: „Über die Religionsfreiheit der Katholiken bei der von den Protestanten zu begehenden Jubelfeier“ (Münst. 1817) und „Über den Frieden unter der Kirche und den Staaten“ (das. 1843). Gleichzeitig und in gleicher Richtung mit der erstern hat auch ein dritter Bruder, Franz Otto (1771–1826), über „Staat und Kirche“ (Münst. 1817, 2. Aufl. 1838) geschrieben. Vgl. K. Hase, Die beiden Erzbischöfe (Leipz. 1839); Maurenbrecher, Die preußische Kirchenpolitik und der Kölner Kirchenstreit (Stuttg. 1881).