MKL1888:Delegāt
[640] Delegāt (lat.), Bevollmächtigter, derjenige, welcher infolge einer Anweisung die Schuld eines andern (Delegant) übernimmt (s. Delegation).
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 4 (1886), Seite 640 | |||
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[640] Delegāt (lat.), Bevollmächtigter, derjenige, welcher infolge einer Anweisung die Schuld eines andern (Delegant) übernimmt (s. Delegation).