Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Counsel“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 4 (1886), Seite 311
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Counsel. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 4, Seite 311. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Counsel (Version vom 04.06.2021)

[311] Counsel (engl., spr. kaunssĕl, abgekürzt aus counsellor, Rat), allgemeine Benennung der englischen Advokaten, nämlich der Barristers (s. Barrister) und der diesem Stand angehörigen höher Graduierten, der Sergeants-at-law, welche beide das ausschließliche Privilegium haben, vor den Gerichtshöfen zu plaidieren (vgl. Attorney). Der Titel Queen’s (King’s) C. ist eine Auszeichnung, welche dem so Geehrten den Vorrang vor seinen Standesgenossen und das Recht gibt, einen seidenen Talar (silk-gown) zu tragen. Aus den Counsels gehen die Generalanwalte und Generalfiskale, die Richter, ja selbst die Lordkanzler hervor.