MKL1888:Baulehen
[506] Baulehen (Beneficium coloniarum), ehedem die Belehnung eines Bauern mit einem Stück Feld gegen Erstattung eines Teils vom Ertrag an den Lehnsherrn; auch ein solches Feld selbst.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 2 (1885), Seite 506 | |||
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[506] Baulehen (Beneficium coloniarum), ehedem die Belehnung eines Bauern mit einem Stück Feld gegen Erstattung eines Teils vom Ertrag an den Lehnsherrn; auch ein solches Feld selbst.