MKL1888:Auswärtiges Amt des Deutschen Reichs

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Auswärtiges Amt des Deutschen Reichs“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 2 (1885), Seite 164
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Auswärtiges Amt des Deutschen Reichs. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 2, Seite 164. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Ausw%C3%A4rtiges_Amt_des_Deutschen_Reichs (Version vom 28.04.2022)

[164] Auswärtiges Amt des Deutschen Reichs, eine aus dem preußischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hervorgegangene Reichsbehörde (in Berlin), welche die auswärtigen Angelegenheiten, insbesondere die Geschäfte der auswärtigen Politik des Reichs, wahrzunehmen hat. Dasselbe zerfällt in zwei Abteilungen, von welchen sich die erste (politische) Abteilung mit den Angelegenheiten der höhern Politik, Personalien, Generalien, Zeremonialien, Ordenssachen, Etats und Kassensachen, kirchlichen Angelegenheiten, Schulangelegenheiten etc., beschäftigt. Die zweite Abteilung ist für die Bearbeitung der Angelegenheiten des Handels und Verkehrs, des Konsulatswesens, der Staats- und zivilrechtlichen Angelegenheiten, Angelegenheiten der Kunst und Wissenschaft, der Privatangelegenheiten der Deutschen im Ausland und der Gegenstände, welche das Justiz-, Polizei- und Postwesen, die Auswanderung, die Schiffsangelegenheiten, die Grenzsachen und Ausgleichungen mit fremden Staaten etc. betreffen, bestimmt. Als ständiger Vertreter des Reichskanzlers in der Leitung dieser wichtigen Behörde fungiert der Staatssekretär des auswärtigen Amtes, zugleich Chef der ersten Abteilung; die zweite Abteilung ist dem Direktor des auswärtigen Amtes unterstellt. Von dem auswärtigen Amt ressortieren die Botschaften des Deutschen Reichs für Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich-Ungarn, Rußland und die Türkei; die Gesandtschaften für Belgien, Brasilien, China, Dänemark, Griechenland, Japan, die Niederlande, Portugal, Rumänien, Schweden und Norwegen, die Schweiz, Spanien und die Vereinigten Staaten von Nordamerika; die Ministerresidenten und Geschäftsträger für Zentralamerika, Chile, Kolumbien, Marokko, Mexiko, Peru, die La Plata-Staaten, Serbien und Venezuela; endlich auch die deutschen Konsulate im Ausland. Auch sind demselben die Prüfungskommission für das diplomatische Examen und das Institut für archäologische Korrespondenz mit der Zentraldirektion in Berlin und Sekretariaten in Rom und in Athen unterstellt.