MKL1888:Auskultātor
[118] Auskultātor (lat.), Zuhörer, Beisitzer eines Kollegiums ohne Votum; Titel eines angehenden Staatsdieners im Fach der Jurisprudenz. In Preußen führten bis 1869 diejenigen Juristen diesen Titel, welche die erste juristische Staatsprüfung bestanden hatten und in den juristischen Vorbereitungsdienst eingetreten waren.