MKL1888:Auenrecht
[45] Auenrecht (Aurecht, Angerrecht), das Recht, einen Anger in der Mitte eines Dorfs an den Dorfstraßen, andern öffentlichen Wegen oder neben Gehöften (in Schlesien „Aue“ genannt) als Eigentum zu behandeln, kam früher in Schlesien als ein Vorrecht der Grundherrschaft vor.