Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Armeedelegierte“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 1 (1885), Seite 831
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Armeedelegierte. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 831. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Armeedelegierte (Version vom 15.09.2022)

[831] Armeedelegierte, im Feldzug gegen Frankreich die vier Delegierten des königlichen Kommissars und Militärinspekteurs, welche den Armeeoberkommandos als leitende Organe für die freiwillige Krankenpflege innerhalb des Verbandes einer Armee beigegeben waren. Sie hatten sich in engster Verbindung mit den im Rücken der Armee befindlichen Generaletappendelegierten zu halten und an diese oder direkt an die Landes- und Provinzialdelegierten ihre Requisitionen zu richten, nachdem sie im Einvernehmen mit den Organen der Militärverwaltung die Bedürfnisse festgestellt, welche für die Verwundeten und Kranken hervorgetreten waren, und deren Befriedigung der freiwilligen Krankenpflege oblag.