MKL1888:Arbeitsstatistische Ämter

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Arbeitsstatistische Ämter“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 17 (Supplement, 1890), Seite 47
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Arbeitsstatistische Ämter. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 17, Seite 47. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Arbeitsstatistische_%C3%84mter (Version vom 27.12.2022)

[47]  Arbeitsstatistische Ämter, Ämter, welche in den Vereinigten Staaten von Nordamerika zu dem Zweck errichtet wurden, alles statistische Material zu sammeln, welches sich auf die Verhältnisse der Arbeit und auf die soziale, moralische und erziehliche Wohlfahrt des Volkes bezieht. Das erste wurde 1863 im Staat Massachusetts ins Leben gerufen und zwar infolge der hier seit 4–5 Jahrzehnten auf Erlaß von Arbeiterschutzgesetzen gerichteten Bestrebungen. Eine 1865 niedergesetzte Kommission, welche Berichte und statistische Daten über die Arbeitszeit und die Lage der arbeitenden Klasse sammeln sollte, erklärte die Einsetzung eines ständigen Büreaus für nötig, welches alljährlich statistische Erhebungen veranstalte. Inzwischen wurden unter verschiedenen Benennungen, wie Büreau für Arbeitsstatistik, Büreau für Industriestatistik, Arbeitsbüreau etc., solche a. Ä. in noch 20 weitern Staaten eingerichtet und zwar in Pennsylvanien 1872, Connecticut 1873, Ohio 1877, New Jersey 1878, in Missouri, Illinois und Indiana 1879, in New York, Kalifornien, Michigan und Wisconsin 1883, in Iowa, Maryland und Baltimore 1884, in Kansas 1885, in Maine, Minnesota, Nordcarolina, Colorado, Rhode-Island und Nebraska 1887. Die statistischen Erhebungen werden vornehmlich in der Art veranstaltet, daß besondere Agenten oder Experten bei denjenigen, von welchen besondere Angaben gewünscht werden, persönliche Erkundigungen einziehen. 1884 wurde auch ein Arbeitsbüreau der Vereinigten Staaten als Bundesanstalt in Washington errichtet, welches seit 1888 zu einem unabhängigen Departement unter der Bezeichnung Arbeitsdepartement (Labour-Department) erhoben wurde. Die Aufgabe desselben ist eine sehr umfassende. Sein wesentlicher Zweck und seine Pflichten bestehen darin, unter der Bevölkerung der Vereinigten Staaten nützliche Erkundigungen über Verhältnisse einzuziehen und zu verbreiten, welche mit der Arbeit im allgemeinsten und umfassendsten Sinn dieses Wortes in Zusammenhang stehen, insbesondere aber in deren Beziehung zu Kapital, Arbeitszeit, Verdienst der männlichen und weiblichen Arbeiter und den Mitteln zur Förderung der materiellen, sozialen, geistigen und sittlichen Wohlfahrt der letztern. Das Departement ist unter anderm auch mit einem Bericht über die Ehe- und Scheidungsfrequenz und deren Ursachen in den letzten 20 Jahren beschäftigt, es soll über die Herstellungskosten der in den Vereinigten Staaten zollpflichtigen Artikel in den Ländern, wo letztere produziert werden, genaue Erkundigungen einholen, den Einfluß der Zollgesetze und der Währungsverhältnisse auf die Landwirtschaft und auf deren hypothekarische Verschuldung feststellen, die Einwirkung von Trusts (s. d., Bd. 17) und ähnlichen Verbindungen auf Produktion u. Preise ermitteln etc.

Im J. 1886 wurde auch in der Schweiz eine ähnliche Einrichtung geschaffen, das auf Selbstverwaltungsorganisation der Arbeiterklasse beruhende Arbeitersekretariat in Zürich. Die Kosten desselben trägt zum größten Teil die Bundesregierung, unter deren Aufsicht es steht. Zur gleichen Zeit entstand das von der englischen Regierung errichtete Labour-Bureau in London.