MKL1888:Altersversicherung
[422] Altersversicherung (Altersversorgung), derjenige Zweig der Lebensversicherung (s. d.), bei welchem der Versicherte gegen in seinen jüngern Jahren gezahlte Prämien nach Eintritt in ein bestimmtes Lebensalter ein Kapital oder eine von da ab bis zu seinem Tod laufende Rente (Altersrente) erhält. Der eigentliche Zweck der A., die Versorgung für den Fall der verminderten Erwerbsfähigkeit oder der vollständigen Erwerbsunfähigkeit, wird freilich durch die A. nicht genügend erreicht, da die Invalidität nicht bei jeder Person im gleichen von vornherein bestimmten Alter eintritt, daher wenigstens bei solchen Personen, die auf Erwerb durch Arbeit angewiesen sind, die Invalidenversicherung (s. d.) ergänzend eintreten muß. Die A. kann von Lebensversicherungsgesellschaften oder auch von besondern hierfür (meist für Arbeiter) eingerichteten Anstalten übernommen werden. Frankreich hat Staatsanstalten für A., für welche jedoch ein Beitrittszwang nicht besteht. Vgl. Kretschmann, Die Altersversorgung der Arbeiter in Deutschland (Leipz. 1882).
[19] Altersversicherung, s. Invaliditäts- u. Altersversicherung.