Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Aldobrandīni“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 1 (1885), Seite 308
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Aldobrandīni. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 308. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Aldobrand%C4%ABni (Version vom 28.12.2022)

[308] Aldobrandīni, eine berühmte florentin. Familie, von Papst Clemens VIII. zur Fürstenwürde erhoben. Salvestro A., berühmter Rechtsgelehrter, geb. 24. Nov. 1499 zu Florenz, entging als Gegner der Medici kaum der Todesstrafe, ward verbannt, 1537 Richter, Vizelegat und Vizeregent zu Bologna, später Advokat des Fiskus und der apostolischen Kammer in Rom; starb 6. Juni 1558 daselbst. Von seinen fünf Söhnen nahm der jüngste, Ippolito A., als Clemens VIII. (1592–1605) den päpstlichen Stuhl ein, andre, wie Giovanni und Pietro, zeichneten sich als juristische Schriftsteller aus. Des letztern Sohn Pietro (geb. 1571 zu Rom) war bereits mit 22 Jahren Kardinal und leitete während der Regierung seines Oheims Clemens VIII. die politischen Angelegenheiten des Kirchenstaats. Noch mehrere A. wurden Kardinäle oder sonstige Würdenträger; das Geschlecht erlosch 1681 mit Ottavia, Tochter des Giovanni Giorgio A., Fürsten von Rossano. Die Güter des Hauses fielen an die Borghese und Pamfili.