Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Affiliation“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 1 (1885), Seite 142
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Affiliation. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 142. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Affiliation (Version vom 05.03.2023)

[142] Affiliation (lat., „Annahme an Sohnes oder Kindes Statt“), s. v. w. Adoption; in der Freimaurerei Aufnahme einer bereits konstituierten Loge sowie eines einzelnen Maurers in eine andre Loge; bei religiösen Orden Aufnahme von Laien, die sich dabei nicht auf die Ordensregel, sondern nur zur Führung eines frommen Lebens oder auch zur Beförderung der Ordensinteressen in ihren Kreisen verpflichten; überhaupt Bezeichnung für eine besonders enge Verbindung. Affiliierte Gesellschaften sind Vereine mit einheitlicher Tendenz, welche in organischer Verbindung zu einander stehen. Auch spricht man in demselben Sinn von Medaillen und andern Auszeichnungen, welche einem Orden „affiliiert“ sind.