MKL1888:Actum
[99] Actum (lat., „verhandelt, geschehen“) findet sich häufig am Ende, zuweilen aber auch am Eingang von Urkunden und bezieht sich auf die Zeit und den Ort, wo die Handlung geschehen. Eine besonders gebräuchliche Schlußformel in Protokollen etc. ist: „Actum ut supra“, geschehen wie oben, d. h. auf die oben erwähnte Weise oder an dem oben erwähnten Ort und Tag.