MKL1888:Acceptprovision
[76] Acceptprovision, die Vergütung (meist 1/4–1/3 Proz.), welche Bankhäuser dafür berechnen, daß sie Tratten acceptieren, welche auf Grund bewilligten Kredits (des Acceptationskredits) auf sie gezogen werden.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 1 (1885), Seite 76 | |||
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[76] Acceptprovision, die Vergütung (meist 1/4–1/3 Proz.), welche Bankhäuser dafür berechnen, daß sie Tratten acceptieren, welche auf Grund bewilligten Kredits (des Acceptationskredits) auf sie gezogen werden.