Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Absonderung“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 1 (1885), Seite 5860
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Absonderung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 58–60. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Absonderung (Version vom 19.01.2023)

[58] Absonderung im Konkurs, die zum Zweck besonderer Befriedigung gewisser Gläubiger im Weg der gewöhnlichen Zwangsvollstreckung erfolgende Trennung bestimmter Vermögensstücke von einer Konkursmasse, wobei jedoch ein nach Befriedigung jener bevorzugten Gläubiger etwa verbleibender Überschuß an die Konkursmasse zurückfällt und zur teilweisen Befriedigung der Konkursgläubiger mit verwendet wird. Vornehmlich steht nach der deutschen Konkursordnung ein solches Absonderungsrecht den Realgläubigern zu, welche ein dingliches Recht, also namentlich eine Hypothek, an einem zur Konkursmasse gehörigen Grundstück haben. Auch der Faustpfandgläubiger gehört zu den Absonderungsgläubigern, und außerdem ist eine Reihe von Gläubigern den Faustpfandgläubigern ausdrücklich gleichgestellt, nämlich: öffentliche Kassen wegen öffentlicher Abgaben in Ansehung der zurückgehaltenen oder in Beschlag genommenen zoll- und steuerpflichtigen Sachen; Verpachter wegen des laufenden und des rückständigen Zinses sowie wegen andrer Forderungen aus dem Pachtverhältnis in Ansehung der Früchte des Grundstücks und der eingebrachten Sachen, sofern die Früchte oder diese Sachen sich noch auf dem Grundstück befinden; Pachter rücksichtlich des in ihrem Gewahrsam befindlichen Inventars wegen der Forderungen für dieses; Vermieter wegen des laufenden und des für das letzte Jahr vor der Eröffnung des Verfahrens rückständigen Zinses sowie wegen andrer Forderungen aus dem Mietverhältnis in Ansehung der eingebrachten Sachen, sofern die Sachen sich noch auf dem Grundstück befinden; Gastwirte wegen ihrer Forderungen für Wohnung und Bewirtung des Gastes bezüglich der von demselben eingebrachten und von ihnen zurückbehaltenen Sachen; Künstler, Werkmeister, Handwerker und Arbeiter wegen ihrer Forderungen für Arbeit und Auslagen in Ansehung der von ihnen gefertigten oder ausgebesserten und noch in ihrem Gewahrsam befindlichen Sachen; diejenigen, welche etwas zum Nutzen einer Sache verwendet haben, wegen des den noch vorhandenen Vorteil nicht übersteigenden Betrags ihrer Forderung aus der Verwendung in Ansehung der zurückbehaltenen Sache; diejenigen, welchen nach dem Handelsgesetzbuch an gewissen Gegenständen ein Pfandrecht oder Zurückbehaltungsrecht zusteht, in Ansehung dieser Gegenstände; endlich auch diejenigen, welche durch Pfändung ein Pfandrecht erlangt haben, bezüglich der gepfändeten Gegenstände. Im übrigen erkennt die deutsche Konkursordnung das Recht der Lehns-, Stammguts- und Fideikommißgläubiger auf abgesonderte Befriedigung aus dem Lehns-, Stamm- oder Fideikommißgut an, desgleichen das ebenfalls schon im gemeinen Recht begründete Absonderungsrecht der Nachlaßgläubiger und Vermächtnisnehmer, vermöge dessen diese gesonderte Befriedigung aus den bei der Konkurseröffnung über das Vermögen des Erben vorhandenen Gegenständen aus dem Nachlaß des Erblassers verlangen können. Ferner ist Miteigentümern, Gemeinschaftsteilhabern und Gesellschaftern des Gemeinschuldners, mit Ausnahme stiller Gesellschafter, das Recht abgesonderter Befriedigung aus dem bei der Teilung oder sonstigen Auseinandersetzung ermittelten Anteil des Gemeinschuldners wegen der auf ein solches Verhältnis sich gründenden Forderungen eingeräumt. Endlich ist für Handelsgesellschaften und Genossenschaften ein selbständiges Konkursverfahren statuiert. Dabei hat man zu beachten, daß nach dem deutschen Handelsgesetzbuch [59] bei dem Konkurs einer Handelsgesellschaft die Gläubiger derselben aus dem Gesellschaftsvermögen abgesondert befriedigt werden und nur wegen des Ausfalls ihre Befriedigung aus dem Privatvermögen der Gesellschafter suchen können. Den einzelnen Landesgesetzgebungen ist aber vorbehalten, zu bestimmen, ab und inwieweit den Privatgläubigern der Gesellschafter ein Absonderungsrecht in Bezug auf das Privatvermögen derselben zusteht. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, § 122; Deutsche Konkursordnung, §§ 39 ff., 108 ff., 116 ff., 193 ff.

Absonderung (naturwissenschaftlich). 1) In der Geologie heißt A. die innere Zerklüftung der Gesteinsmassen, soweit dieselbe nicht durch einfach mechanische sedimentäre Ablagerung der Massenteilchen bedingt ist, auf welche Schichtung (s. d.) und wohl auch Schieferung (s. d.) zurückzuführen sind. Die A. ist zwar bei Sedimentgesteinen nicht ausgeschlossen (quaderförmige und säulenförmige der Sandsteine), besonders aber doch für die kristallinischen Gesteine charakteristisch. Äußerlich der Schichtung und Schieferung am ähnlichsten ist die plattenförmige A. (Phonolith, Porphyr, seltener Basalt). Sie hängt gewöhnlich mit einer Parallel- oder Fluidalstruktur der Bestandteile zusammen, die sich bei mikroskopischer Untersuchung zu erkennen gibt. Die bank- oder quaderförmige A. ist nur durch die größern Dimensionen von der vorigen verschieden, doch findet kein eigentlicher Übergang statt (Granit, Syenit). Zeigt der Verlauf der Trennungsebenen keinen durchgreifenden Parallelismus mehr, so erhält man die unregelmäßig polyedrische A. oder unregelmäßige Zerklüftung. In hohem Grad charakteristisch, besonders für die Basalte, ist die säulenförmige A., wodurch die Gesteinsmasse in mehr oder weniger regelmäßige Säulen zerteilt ist. Die Zahl der Seiten und die Dimensionen sind verschieden; am häufigsten findet man fünf- und sechsseitige Säulen. Innerhalb einer und derselben Gesteinsmasse sind die Dimensionen gewöhnlich ziemlich gleichmäßig. Die Säulen stehen im allgemeinen senkrecht auf den Begrenzungsflächen: in Gängen sind sie wie Holzscheite zwischen den Gangflächen rechtwinkelig gegen dieselben gelagert; in Decken oder Strömen stehen sie lotrecht; bisweilen findet man eine meilerartige Gruppierung oder ein strahlenförmiges Divergieren der Säulen. Dabei sind dieselben nicht immer gerade gestreckt, sondern in größern Massen gleichmäßig, auch wohl S-förmig gebogen. Oft tritt zu der säulenförmigen auch eine transversale A. hinzu, wodurch die Säulen in gleichmäßigen oder ungleichmäßigen Abständen quer zerteilt werden. Diese Querteilung ist nicht selten sphäroidisch, so daß die Säulenstücke mit konvexer und konkaver Endfläche aufeinander passen; zuweilen zeigen sie oben und unten konvexe Endigung (Käsegrotte bei Bertrich). Die bekanntesten und großartigsten Vorkommnisse von Säulen basaltischer Gesteine in Europa sind der sogen. Riesendamm an der Nordküste der Grafschaft Antrim auf Irland, die Insel Staffa mit der Fingalshöhle, der Mendeberg, Scheidskopf, Dungkopf und andre Basaltberge der Rheinprovinz, Herrnhaus bei Steinschönau und Wargotsch bei Aussig in Böhmen. So regelmäßig wie bei den Basalten findet sich die Säulenbildung bei keinem andern Gestein. Beim Trachyt, Phonolith und Porphyr ist sie gewöhnlich nur eine unregelmäßig-säulenförmige oder pfeilerförmige A. Nicht selten ist noch die kugelige A. (Basalt, Diabas, Granit, Syenit), die oft erst mit der Verwitterung des Gesteins deutlich hervortritt und im frischen Gestein nicht oder nur andeutungsweise wahrnehmbar ist. Die verschiedenen Absonderungsformen werden im allgemeinen als Kontraktionswirkungen aufgefaßt, bedingt entweder durch Austrocknen oder durch Erkaltung der Gesteinsmassen; doch hat Lang wenigstens für die säulenförmige A. der Basalte mit großem Glück den Versuch gemacht, die A. als eine Folge des Drucks zu deuten, der nach ihm bei der Verfestigung der Silikate entstehen muß, für welche er (ähnlich wie bei Wasser und Eis) eine Ausdehnung beim Übergang aus dem flüssigen in den festen Aggregatzustand annimmt. Vgl. Lang, Parallelfaserung und Säulenabsonderung (Stuttg. 1875).

2) In der Botanik versteht man unter A. (Ausscheidung, Sekretion) die Bildung solcher flüssigen oder festen Substanzen in der Pflanze, welche, einmal erzeugt, nicht wieder in den Stoffwechsel zurückkehren, sondern dauernd und unverändert dort bleiben, wo sie entstanden sind, oder selbst verloren gehen. Absonderungen sind im Pflanzenreich weit verbreitet und können sowohl innerhalb der Zellen als auch außerhalb solcher, auf der freien Oberfläche eines Pflanzenteils und in Zwischenzellräumen in den Geweben entstehen. Häufig findet man einzelne zerstreut unter den übrigen liegende, mit dem Sekret, gewöhnlich ätherischem Öl, gefüllte Zellen (Ölzellen); anderwärts kommen schlauchförmige Gefäße, wie die durch Wurzel, Stengel und Blatt laufenden Milchsaftgefäße, vor. Häufig sind die Sekrete in besondern Zwischenzellräumen der Gewebe niedergelegt und dann meistens wieder ätherische Öle. Jene sind entweder kleine, kugelförmige Höhlungen, wie in der Schale der Apfelsinen und Zitronen, oder sie bilden lange, kanalförmige Gänge, die sogen. Öl- oder Harzgänge, die bei vielen Nadelhölzern in der Rinde entlang bis in die Blätter oder auch im Holz hinlaufen. Seltener sind solche Zwischenzellkanäle von Gummi erfüllt, wie in den Stämmen und Blattstielen mancher Farnkräuter, der Cycadeen und in der grünen Schale der Mandel. Endlich können sie auch Milchsaft (s. d.) enthalten, und solche Milchsaftgänge findet man in Stengeln und Blättern, z. B. beim Froschlöffel (Alisma), beim Sumach (Rhus) und bei vielen exotischen Bäumen. Bei allen diesen der A. dienenden Zwischenzellgängen sind die Zellen, welche die Wand des Ganges bilden, von den übrigen verschieden durch Kleinheit, zarte Membranen und reichliches Protoplasma. In der Jugend in der Mitte aneinander stoßend, weichen sie später unter Vermehrung voneinander, wodurch sich der Kanal bildet, der schon von diesem Zeitpunkt an mit dem Sekret erfüllt erscheint, obgleich von letzterm niemals etwas in den Wandzellen selbst zu finden ist. Jene Substanzen sind daher im strengen Sinn Ausscheidungsprodukte aus diesen Wandzellen. Die auf der freien Oberfläche der Pflanzenteile sich bildenden Absonderungen sind zunächst in vielen Fällen Desorganisationsprodukte gewisser Epidermiszellen, zumal eigentümlicher Haarbildungen, welche im jugendlichen Zustand die betreffenden Teile überziehen und, indem sie sich auflösen, jenen klebrigen und meist aromatisch duftenden Balsam- oder Harzüberzug erzeugen, mit denen die Knospen und die jungen ausschlagenden Triebe und Blätter vieler Pflanzen, z. B. die der Pappeln, Birken, Erlen, sehr auffallend bedeckt sind. Die Zellmembranen jener Haarbildungen quellen nämlich schleimartig auf und verfließen, wodurch die Zellen zerstört werden, während das in denselben enthaltene ätherische Öl oder Harz sich dem Schleim beimengt. In andern Fällen entstehen die Absonderungen dieser [60] Kategorie, ohne daß eine Zerstörung von Zellen stattfindet; solche Sekrete sind wiederum wahre Ausscheidungen aus denjenigen Zellen, an deren Außenseite sie angetroffen werden. Hierher gehören die sogen. Drüsenhaare auf der Oberfläche der grünen Teile und zumal des Blütenstands bei den meisten Lippenblütlern und auch vielen andern riechenden Gewächsen: mehrzellige Haare, deren kopfförmige Endzelle auf ihrer Oberfläche ein ätherisches Öl ausschwitzt. Ferner sind hier zu nennen die Absonderungen von Zuckersäften, welche seltener an gewissen grünen Teilen, wie z. B. an den Nebenblättern mancher Wicken, in größter Verbreitung aber an verschiedenartigen Blütenorganen vorkommen, wo diese Stellen als Honigwerkzeuge (Nektarien, s. d.) bezeichnet werden. Auf gleiche Weise schwitzt aus den Epidermiszellen vieler Pflanzenteile Wachs aus, welches als dünner, reifartiger Überzug, so z. B. auf den Pflaumen und Weinbeeren, oder in dickern, körnigen Massen, wie auf den Blättern des Gold- und Silberfarns (Gymnogramme), auftritt. Manche Pflanzen scheiden auch unorganische Substanzen, Salze, an ihrer Oberfläche aus, wie z. B. Kalk die Blattzähne mancher Arten Steinbrech (Saxifraga). Endlich können hier auch die Absonderungen reinen Wassers erwähnt werden, die, zumal bei unterdrückter Verdunstung, also in feuchter Atmosphäre, in Form von Tropfen an den Blattspitzen junger Getreide- und Graspflanzen, an den Blattzähnen vieler andrer Gewächse sowie in größerm Maßstab an den Blättern mancher tropischer Aroideen und in den Blattschläuchen des Kannenstrauchs (Nepenthes) beobachtet werden. – Die vegetabilischen Absonderungen haben für die Lebensfunktionen der Pflanze mittelbare oder unmittelbare Bedeutung. Die Zuckerabscheidung in den Blüten ist ein unentbehrliches Mittel zur Anlockung der Insekten, welche die Bestäubung der Blüten zu besorgen haben. Die Ausscheidung von Wachsüberzügen verhindert die Benetzung mit Wasser und erscheint besonders da angebracht, wo Pflanzenteile mit Spaltöffnungen vor Benetzung zu schützen sind. Die Bildung von ätherischem Öl und Gummi im Innern des Pflanzenkörpers steht vielleicht mit dem Stoffwechsel in einem notwendigen Zusammenhang, und die Balsamüberzüge haben wahrscheinlich die damit versehenen jungen zarten Teile vor zu rapider Verdunstung zu schützen. Es gibt aber auch Absonderungen, die als krankhafte Prozesse zu betrachten sind; sie beruhen auf einer Zerstörung innerer Gewebemassen und nehmen meistens einen solchen Umfang und Grad an, daß das Sekret nach außen ergossen wird. Hierher gehören der Harzfluß (s. d.) und der Gummifluß (s. d.).

3) In der Physiologie versteht man unter Absonderung im weitesten Sinn sämtliche Vorgänge, bei denen gewisse Stoffe aus dem Blut ausgeschieden werden. Man unterscheidet einfache Ausschwitzungen und Absonderungen im engern Sinn oder Sekretionen. Bei den erstern sind im wesentlichen nur physikalische Vorgänge (Filtration und Diffusion) beteiligt, und es treten hierbei flüssige Blutbestandteile, ohne eine chemische Veränderung zu erfahren, durch die Gefäßmembranen nach außen. Die Produkte dieser Ausschwitzungen bezeichnet man als Transsudate; sie gleichen in ihrer chemischen Zusammensetzung mehr oder weniger der Blutflüssigkeit, wenn auch in manchen dieser Flüssigkeiten die Eiweißkörper nur sehr spärlich vertreten sind. Die Fibrin erzeugenden Stoffe sind in vielen Fällen so schwach vertreten, daß die Transsudate nicht freiwillig gerinnen. Sie sind klar und durchsichtig, farblos oder schwach gelb gefärbt, besitzen ein geringeres spezifisches Gewicht als das Blutserum und haben eine alkalische Reaktion. Zu den einfachen Transsudaten gehören die Flüssigkeiten in den Höhlen der serösen Häute, die Hirn- und Rückenmarksflüssigkeit, das Wasser zwischen Hornhaut und Kristalllinse im Auge, das Fruchtwasser etc. Die Absonderungen im engern Sinn (Sekretionen) sind die Produkte besonderer Absonderungsapparate, der sogen. Drüsen (s. d.). Sie unterscheiden sich von den einfachen Ausschwitzungen dadurch, daß sie neben dem aus dem Blut stammenden Wasser auch noch eigentümliche Stoffe enthalten, zu deren Bildung bloße physikalische Vorgänge nicht genügen, sondern chemische Prozesse erforderlich sind. Letztere verlaufen in den Zellen der absondernden Organe, die hierdurch gelieferten spezifischen Bestandteile mischen sich dann den Produkten der einfachen Ausschwitzung bei. Über den allgemeinen Charakter der chemischen Vorgänge in den Absonderungszellen läßt sich nicht viel sagen. Viele Sekretionen sind mit lebhafter Wärmebildung verknüpft, und es ist daher wohl möglich, daß die chemischen Prozesse bei der A. Oxydationsprozesse sind. Bei manchen Sekreten gehen die spezifischen Bestandteile aus einem Zerfall von Drüsenzellen hervor (Milch, Speichel, Hauttalg etc.). Die Absonderungsorgane sind sehr verschieden eingerichtet. Die einfachsten Vorrichtungen sind mit Blutkapillaren versehene Membranen, welche mit einer einfachen Zellschicht versehen sind; es sind dies die sogen. serösen Häute, welche zur A. von Höhlenflüssigkeiten dienen, z. B. Bauchfell, Brustfell, Herzbeutel etc. In zahlreichen Absonderungsorganen sehen wir die sezernierende Fläche durch Einstülpungen vergrößert, zuweilen stoßen wir auch auf eine Oberflächenvergrößerung durch Ausstülpung. Eine eingestülpte sezernierende Fläche bildet eine Drüse, eine ausgestülpte eine Zotte; erstere sind außerordentlich verbreitet, letztere finden sich nur in den Synovialhäuten. Die Absonderungen stehen unter dem Einfluß des Nervensystems. Dieser kann bewirken: a) eine Veränderung des Blutdrucks in den Absonderungsorganen durch Erweiterung oder Verengerung der Blutgefäße; b) eine Veränderung der in der Drüse verlaufenden chemischen Prozesse. Veränderungen der ersten Art kommen durch Vermittelung der Gefäßnerven (s. Blutbewegung) zu stande, während die andern an die Thätigkeit spezifisch sekretorischer Nervenfasern gebunden sind, welche direkt an die Drüsenzellen treten. Die Absonderungen sind für den lebenden Körper von der größten Wichtigkeit, indem sie teils zur Verdauung dienen, wie der Speichel, der Magensaft, der pankreatische Saft, die Galle; teils die beim Stoffwechsel für den tierischen Haushalt unbrauchbar, ja schädlich gewordenen Stoffe auszuführen bestimmt sind (Harnstoff, Kohlensäure); teils die Beweglichkeit der Organe vermehren, wie der Schleim der Bindehaut des Auges, die Thränen, die Gelenkflüssigkeiten; teils die innere und äußere Oberfläche des Körpers vor schädlichen Einwirkungen schützen, wie der Schleim der Schleimhäute, die Hautschmiere; teils zur Erhaltung der Art dienen, wie der tierische Same und das Ei. Über die einzelnen Absonderungen s. die betreffenden Artikel.