MKL1888:Abendschulen
[30] Abendschulen, Schulen, worin junge Leute, welche durch Arbeit abgehalten sind, die Schulen am Tag zu besuchen, in den Abendstunden Nachhilfe zur Fortbildung erhalten. Als alleinige unterrichtliche Versorgung solcher Kinder, welche den Tag über in Fabriken arbeiten, ist die Abendschule durch die veränderte Reichsgewerbeordnung vom 17. Juli 1878 (§ 135, Absatz 2) ausgeschlossen. Dagegen tritt die Fortbildungsschule (s. d.) vorwiegend als Abendschule auf. Nur in einzelnen Ländern (z. B. Baden: Gesetz vom 18. Febr. 1874) ist die Benutzung der Abendstunden auch für diesen Zweck nicht gestattet.
[1] Abendschulen, s. Fachschulen und Fortbildungsschulen.