MKL1888:Abbinden
[17] Abbinden, chirurg. Operation, wodurch Weichgebilde, z. B. Polypen des Rachens, Ohrs und der Nase und andre kleine Gewächse, auf unblutige Weise entfernt werden. Man legt einen starken Faden aus Seide oder Hanf um die Basis oder den Stiel des zu entfernenden Gebildes und zieht die Schlinge fest zu. Hierbei wird der Stiel der Geschwulst entweder sofort abgeschnürt, oder die in ihm enthaltenen Blutgefäße werden so stark zusammengedrückt, daß sie abstirbt und nach einigen Tagen als trockner brauner Schorf losgestoßen wird. Größere, mit breiter Basis aufsitzende oder schwer zugängliche Aftergebilde werden nicht abgebunden, sondern mittels eines Schlingenschnürers (Ekraseurs, s. d.) abgequetscht; vgl. auch Galvanokaustik. — In der Technik heißt A. (Abpinnen) mit dem Abbindhammer Figuren aus Blech treiben.