MKL1888:Ab intestāto erben
[44] Ab intestāto erben, als gesetzlicher Erbe eine Erbschaft antreten, steht dem Erben auf Grund eines Testaments gegenüber und findet statt, wo ein Testament oder Erbvertrag nicht vorhanden ist.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 1 (1885), Seite 44 | |||
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[44] Ab intestāto erben, als gesetzlicher Erbe eine Erbschaft antreten, steht dem Erben auf Grund eines Testaments gegenüber und findet statt, wo ein Testament oder Erbvertrag nicht vorhanden ist.