Litteratur der Fränkischen Geschichte und Rechte (Journal von und für Franken, Band 2, 2)
- Eichstättische Zehendordnung von 1709 in D. Siebenkees Beyträgen zum Teutschen Rechte VI Th. S. 262.
Sie ist zwar bereits gedruckt, aber bisher ausser Landes höchst selten gewesen, welches diesen neuen Abdruck veranlaßt haben mag. Hätte inzwischen der Herausgeber schon gewußt, daß sie in Herrn Hofr. Schneidts Thesauro iuris Francon. bereits vor kurzem abgedruckt worden, so würde er sie vielleicht hier weggelassen haben.
- Ausführlicher Unterricht für die Hebammen in den Hochfürstlich Brandenburg-Onolzbachischen Landen. Zweyte Auflage. 1790. Anspach 196 S.
- Car. Melch. Pisteri diss. inaug. de iudice feudorum extra curtem. Bambergae 1789. 56 S. in 4.
Gegen Struben, Böhmer und Pütter behauptet der Verf. daß die Appellation nicht an die höhern Gerichte des Landes, worin das Lehen liegt, sondern an die höhern Gerichte des Lehenhofs und in deren Ermanglung an die höchsten Reichsgerichte gehen müsse, obgleich im übrigen die Lehensgerichtbarkeit im fremden Lande der Landeshoheit immer untergeordnet bleibe. Es wird hiebey der Streitigkeiten gedacht, die Bamberg mit Kurpfalz und besonders mit den Regierungen zu Amberg und Sulzbach über seine dortige Lehen hat, und werden die Bambergischen Beschwerden ausgeführt.