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 Dieses einen wichtigen Theil der in manchen Ländern so sehr vernachlässigten medicinischen Policey betreffende Buch hat den Herrn Philipp Jacob Leiblein, Hochf. Medicinalrath, Leibchirurgus und Lehrer der Geburtshülfe zum Verfasser. In dieser 2ten Auflage ist manches weggelassen oder zusammen gezogen, manches verbessert und neu hinzugesetzt worden.


3.
Car. Melch. Pisteri diss. inaug. de iudice feudorum extra curtem. Bambergae 1789. 56 S. in 4.

 Gegen Struben, Böhmer und Pütter behauptet der Verf. daß die Appellation nicht an die höhern Gerichte des Landes, worin das Lehen liegt, sondern an die höhern Gerichte des Lehenhofs und in deren Ermanglung an die höchsten Reichsgerichte gehen müsse, obgleich im übrigen die Lehensgerichtbarkeit im fremden Lande der Landeshoheit immer untergeordnet bleibe. Es wird hiebey der Streitigkeiten gedacht, die Bamberg mit Kurpfalz und besonders mit den Regierungen zu Amberg und Sulzbach über seine dortige Lehen hat, und werden die Bambergischen Beschwerden ausgeführt.